Weniger Bürokratie, mehr Effizienz und eine schlankere Verwaltung: An die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte zum 1. Januar 2012 knüpfen sich hohe Erwartungen. Die altbekannte Lohnsteuerkarte aus stabiler Pappe wird damit überflüssig – und nach 85 Jahren bundesweit abgeschafft. Die Finanzbehörden rechnen durch die Umstellung mit einer Ersparnis für die Kommunen von bis zu 70 Millionen Euro jährlich. Aber auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen von der Umstellung und dem schlanken elektronischen Verfahren profitieren.

Schlankere Strukturen

“ELStAM” (für “Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale”) lautet die Abkürzung für das Verfahren, bei dem ab 2012 alle notwendigen Daten zwischen Finanzamt und Unternehmen ausschließlich digital übermittelt werden. Für Unternehmen verbinden sich mit dem rein elektronischen Verfahren zahlreiche Vorteile. So müssen in den Personalabteilungen die Daten der Lohnsteuerkarten künftig nicht mehr per Hand erfasst werden. Auch die gesamte Lohnbuchhaltung wird vereinfacht – Vorteile, die viele Arbeitsstunden und damit für Unternehmen bares Geld einsparen.

Übergangsphase für Unternehmen

Durch die Verpflichtung, die “ELStAM”-Daten der Beschäftigten monatlich abzurufen, ist zudem dafür gesorgt, dass die Daten in der Personalabteilung stets auf dem aktuellen Stand bleiben. Um das elektronische Verfahren einzuführen, erhalten Unternehmen eine angemessene Übergangsphase. Außerdem ist es voraussichtlich ab Dezember 2011 möglich, Arbeitnehmer elektronisch anzumelden: Damit wird sichergestellt, dass die Lohnabrechnungen für Januar 2012 bereits vollkommen elektronisch und korrekt ausgeführt werden können.

Die wichtigsten Fragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zum neuen Verfahren werden unter www.elster.de beantwortet.

Freibeträge neu beantragen

Freibeträge, die bislang auf der Steuerkarte eingetragen waren, werden nicht automatisch in das neue Verfahren übernommen. Der Tipp der Finanzbehörden lautet daher: Arbeitnehmer sollten bis Jahresende 2011 einen neuen Antrag stellen, um die bisherigen Freibeträge, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, auch ab Januar 2012 in vollem Umfang nutzen zu können. Ohne Anrechnung der Freibeträge bleibt ansonsten netto weniger übrig. Unter www.elster.de gibt es alle weiteren Informationen.