Zum Jahresbeginn 2012 wird die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt
Weniger Bürokratie für alleWeniger Bürokratie, mehr Effizienz und eine schlankere Verwaltung: An die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte zum 1. Januar 2012 knüpfen sich hohe Erwartungen. Die altbekannte Lohnsteuerkarte aus stabiler Pappe wird damit überflüssig – und nach 85 Jahren bundesweit abgeschafft. Die Finanzbehörden rechnen durch die Umstellung mit einer Ersparnis für die Kommunen von bis zu 70 Millionen … (mehr)
Lohnsteuerkarte – Neues elektronisches Verfahren bringt Vorteile für Arbeitnehmer und Unternehmen
Abschied von der Lohnsteuerkarte: Nach 85 Jahren wird die "Pappe" zum Jahresende 2011 durch ein elektronisches Verfahren ersetztNach 85 Jahren geht die Lohnsteuerkarte in den Ruhestand: Die Tage des Vordrucks aus Pappe sind gezählt, ab dem 1. Januar 2012 sorgt ein elektronisches Verfahren für schnellere Wege und weniger bürokratischen Aufwand. Unter dem Namen “ELStAM” (für “Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale”) werden künftig alle Daten zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt. Rund 55 Millionen Karten … (mehr)
Zum Jahreswechsel startet die elektronische Lohnsteuerkarte
Freibeträge prüfen - sonst bleibt weniger übrigDie Zukunft ist elektronisch – auch in Sachen Steuern: Für das neue Jahr 2012 werden Arbeitgeber vergebens auf eine gedruckte Lohnsteuerkarte warten, stattdessen ersetzt ein neues elektronisches Verfahren die bisherige Papierform. ELStAM, das ist die Abkürzung für “Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale” und steht für ein Verfahren, das die Bürokratie deutlich verschlanken und damit bei den Städten und … (mehr)
Arbeitslos – was wird jetzt aus dem Kredit?
Jobs auf Lebenszeit sind heute zur Ausnahme gewordenWer ein Haus oder eine Wohnung auf Kredit kauft, verlässt sich meist auf gesicherte Einkünfte. Die Zeiten, in denen man eine solche Finanzierung mit großem Zutrauen in regelmäßig erfolgende Gehaltszahlungen in Angriff nehmen konnte, sind aber endgültig vorbei – Jobs auf Lebenszeit gibt es heute nur noch im Ausnahmefall. Wie aber verhält man sich, wenn … (mehr)
Arbeitslohn in Fremdwährung: Umrechnung nach Zuflussprinzip
Verbrauchertipps rund ums GeldArbeitslohn in Fremdwährung ist für die Steuererklärung nach dem Zuflussprinzip umzurechnen, und nicht nach einem Jahresmittelwert. Dies ist laut Anette Rehm vom Verbraucherportal Geld-Magazin.de die Quintessenz eines Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH Az VI R 4/08 vom 3.12.2009). Damit gab der BFH der Klage zweier Arbeitnehmer im Grundprinzip recht, die in der Schweiz beschäftigt sind, ihren … (mehr)