Das Arbeitszimmer ist künftig für deutlich mehr Arbeitnehmer als bisher steuerlich absetzbar. Wer im Betrieb keinen Arbeitsplatz hat und teilweise zu Hause arbeiten muss, kann die Kosten beim Finanzamt geltend machen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az 2 BvL 13/09). Damit erklärten die Karlsruher Richter eine seit 2007 geltende Regelung teilweise für verfassungswidrig und verpflichteten den Gesetzgeber, rückwirkend zum 1. Januar 2007 eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen.
Dirk Westermann vom Finanzportal geld.de erläutert: “Seit 2007 wurden Aufwendungen für das Arbeitszimmer nur noch akzeptiert, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Betätigung bildet. Besonders Lehrer, deren beruflicher Mittelpunkt in der Schule liegt, die dort aber meist kein Büro haben, waren davon negativ betroffen. Das Bundesfinanzministerium hat aufgrund des Karlsruher Urteils nun eine baldige Neuregelung angekündigt.
Offen ist noch, in welchem Umfang Steuerzahler rückwirkend entsprechende Aufwendungen aus den Jahren 2007, 2008 und 2009 geltend machen können. Möglicherweise profitieren nur diejenigen, deren Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig oder mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen sind.”

