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Arbeitszimmer ist wieder leichter absetzbar ( Steuertipp )

Steuertipp - Bundesfinanzministerium hat aufgrund des Karlsruher Urteils nun eine baldige Neuregelung angekündigt

Das Arbeitszimmer ist künftig für deutlich mehr Arbeitnehmer als bisher steuerlich absetzbar. Wer im Betrieb keinen Arbeitsplatz hat und teilweise zu Hause arbeiten muss, kann die Kosten beim Finanzamt geltend machen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az 2 BvL 13/09). Damit erklärten die Karlsruher Richter eine seit 2007 geltende Regelung teilweise für verfassungswidrig und verpflichteten … (mehr)