In Deutschland gibt es knapp 15 Millionen Riester-Verträge. Doch wie funktioniert “riestern”, an wen muss man sich wenden und worauf muss man bei Vertragsabschluss achten? Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei der Fondsgesellschaft Union Investment, empfiehlt zunächst ein Beratungsgespräch mit einem Bankberater. Denn der Staat fördert verschiedene Anlagemöglichkeiten. “Für die Wahl des richtigen Produkts sind vor allem Lebenssituation und Alter der Sparer entscheidend.”
Wie werden die Zulagen beantragt?
“Riestern” lohnt sich schon wegen der staatlichen Förderung. Einen Anspruch auf diese Unterstützung haben alle, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Am besten stellt der Riester-Sparer gleich zu Beginn einen Dauerzulagenantrag. Dann übernimmt der Anbieter die jährliche Beantragung. Ändert sich das Einkommen, sollte man dies dem Anbieter unbedingt mitteilen. Denn der Zulagenbetrag errechnet sich aus dem sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen. Nur wer hiervon vier Prozent einzahlt, bekommt den vollen Zuschuss. Auch Veränderungen beim Familienstand, etwa die Geburt eines Kindes, sollten angegeben werden. “Sind die Zulagen nicht richtig beantragt, verschenken Sparer bares Geld”, unterstreicht Erling.
Wie wird die Riester-Rente versteuert?
Während der Ansparphase zur Riester-Rente werden Kapitalerträge nicht versteuert. Zinsen und Kursgewinne sind also steuerfrei und können voll für den Vermögensaufbau genutzt werden. Nur die ausgezahlte Rente wird mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. “Dieser ist im Alter jedoch meist geringer als während des Berufslebens”, erläutert Wolfram Erling.
Für Verträge, die vor dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurden, beginnt die Auszahlung im Übrigen frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahrs, bei jüngeren Verträgen frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahrs. Maximal 30 Prozent des geförderten Kapitals können zu Beginn der Auszahlphase auf einmal in Anspruch genommen werden. Der Restbetrag wird monatlich als lebenslange Rente ausgezahlt.
Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
Auch Arbeitslose haben die Möglichkeit, eine Riester-Rente abzuschließen oder einen bestehenden Vertrag weiterzuführen. Der Beitrag richtet sich dann nach der Höhe des Arbeitslosengelds, beträgt jedoch mindestens 60 Euro pro Jahr. Doch auch wer die eigenen Beiträge nicht oder nicht mehr aufbringen kann, muss den Vertrag nicht auflösen, sondern kann ihn während der Arbeitslosigkeit ruhen lassen. Gut zu wissen: Das eingezahlte Kapital ist auf jeden Fall “Hartz IV-sicher”, muss also nicht aufgebraucht werden, ehe Arbeitslosengeld II fließt.

