Eine Ehe ist heute immer seltener ein Bund fürs ganze Leben. Mittlerweile werden rund 40 Prozent aller Verbindungen durch den Richter aufgelöst, in den Großstädten liegt die Quote noch höher. Wenn sich ein Paar trennt oder sich scheiden lassen will, sollte auch ein Blick in den gemeinsamen Versicherungsordner obligatorisch sein – sonst kann es am Ende ärgerlich oder sogar sehr teuer werden. Denn auch in Sachen Versicherung muss bei einer Trennung einiges auseinander dividiert werden. “So sollten beide Ex-Partner nach einer Scheidung ihrem Lebensversicherer unbedingt schriftlich mitteilen, dass sich eine Änderung beim Bezugsberechtigten ergeben hat”, rät Dieter Sprott von den Ergo Direkt Versicherungen.
Einer behält den Vertrag, der andere muss sich neu versichern
Bei Standardpolicen wie der Haftpflicht-, der Hausrat- oder der Rechtsschutzversicherung behält meist einer der beiden nunmehr getrennten Partner den Vertrag, der andere muss sich neu versichern. Eine Privathaftpflichtversicherung gilt für beide Partner und auch die Kinder allerdings so lange, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Dieter Sprott betont, dass auch der Versicherungsschutz für den Hausrat beim Auszug des einen Partners vorübergehend erhalten bleibe: “Der Hausrat ist noch bis zu drei Monate über den bisherigen Vertrag in beiden Wohnungen versichert. Erst danach muss sich der ausziehende Partner eine eigene Police zulegen.” Generell sollten die jeweiligen Versicherungssummen nach einer Trennung an die neuen Verhältnisse angepasst werden.
Nutzerkreis beim Pkw ändert sich
Nach einer Trennung oder Scheidung kann sich auch der Kreis der Nutzer eines Fahrzeugs ändern, das hat unter Umständen Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung. Der Versicherung sollte zumindest gemeldet werden, wenn künftig die neue Lebensgefährtin oder der neue Lebensgefährte statt des bisherigen Ehepartners das Auto fahren soll. “Wird ein neues Fahrzeug benötigt, muss mit der Versicherung die Frage der Schadenfreiheitsrabatte geklärt werden”, erläutert Dieter Sprott.
Der wichtige Schutz gegen die Berufsunfähigkeit
Jeder fünfte Arbeitnehmer, so das Statistische Bundesamt, scheidet heute vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus. Das Aus im Job kann jeden treffen, unabhängig von Alter, Beruf und Geschlecht. Männer unterschätzen dieses Risiko zwar auch – bei berufstätigen Frauen liegt die Quote derjenigen, die über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen, aber noch einmal deutlich niedriger. “Frauen, die nach der Hochzeit die Verantwortung für diese Absicherung an den Mann delegiert haben, sollten nach einer Trennung oder Scheidung noch einmal neu über dieses Risiko nachdenken”, empfiehlt Dieter Sprott von den Ergo Direkt Versicherungen.
Ratgeber zum Thema Trennung
Der Bund der Versicherten hat ein Merkblatt zum Thema herausgegeben. Es gibt einen Überblick darüber, welche Versicherungen bei einer Trennung besondere Beachtung verdienen. Der Ratgeber “Änderung des Familienstands und Versicherungen” findet sich auf www.bundderversicherten.de unter “Sonstiges” in der Rubrik “Versicherungs-Info”. Es kann auch unter info@bundderversicherten.de oder Telefon 04193-94222 für den Postversand angefordert werden.

