Der Jahreswechsel – die “magische” Silvesternacht – ist traditionell für viele Paare ein Anlass, sich die Ehe zu versprechen und für das kommende Jahr die Hochzeit zu planen. Wenn sich das Paar dann im Standesamt das Jawort gibt, geht es zuerst einmal nur um die Liebe. Später sollte man aber auch an das liebe Geld denken. So stehen etwa Änderungen bei Versicherungen an.

Versicherungen zusammenlegen

Edgar Schmitt von den Ergo Direkt Versicherungen erklärt: “Wenn etwa zwei Hausratpolicen bei unterschiedlichen Versicherern bestehen, kann man die Policen zum Termin des Zusammenzugs zusammenlegen.” Dabei bleibt die Police mit dem älteren Recht bestehen, der zweite Vertrag wird aufgelöst. Man sollte aber unbedingt eine Unterversicherung vermeiden. “Als Faustregel gilt eine Versicherungssumme von 600 bis 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche”, betont Schmitt.

Besitzt einer der beiden Brautleute eine private Haftpflicht, so ist in der Regel der Ehepartner nach der Hochzeit automatisch in den Vertrag eingeschlossen. Es sei denn, es handelt sich um eine Singleversicherung, dann muss dieser Vertrag geändert werden. Verfügen beide Partner vor dem Zusammenziehen über eine private Haftpflicht, gilt analog zur Hausratversicherung: Den jüngeren Vertrag kann man aufheben. “In beiden Fällen sollte die Versicherung, bei der die Police bleibt, umgehend die Information über den Ehepartner erhalten”, rät Edgar Schmitt.

Bezugsrecht von Lebensversicherungen anpassen

Spätestens mit der Hochzeit sollten sich Paare gegenseitig absichern und beim Vorhandensein von Lebensversicherungen den Partner als Bezugsberechtigten einsetzen. “Ganz besonders wichtig ist ein Check der Lebensversicherung im Hinblick auf die Begünstigten, wenn es sich bei der Hochzeit bereits um den zweiten Start in die Ehe handelt”, erläutert Edgar Schmitt. “Das gilt vor allem dann, wenn Kinder im Spiel sind.” Spätere Erbstreitigkeiten seien so vermeidbar. Ein günstiger Basisschutz sei für eine junge Familie im Übrigen die Risikolebensversicherung, weil sie nur im Todesfall zahle.

Hausratversicherung gilt vorübergehend für beide Wohnungen

Viele Paare ziehen nach der Trauung in die erste gemeinsame Wohnung. Ein Umzug kann sich eine ganze Weile hinziehen, meist ist man vorübergehend Besitzer oder Mieter von zwei Unterkünften. Edgar Schmitt von den Ergo Direkt Versicherungen erklärt: “Während des Umzugs gilt eine Hausratpolice gleichzeitig für beide Wohnungen, einzige Bedingung ist, dass auch der neue Wohnort in Deutschland liegt. Mit dem endgültigen Wohnungswechsel, spätestens aber zwei Monate nach Beginn des Umzugs, ist dann nur noch das neue Zuhause geschützt.”