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Private Rente nach Bedarf

Flexible Anlagen sind zu jedem Rententermin abrufbar

Wann der Ruhestand im Einzelfall beginnt, lässt sich kaum vorhersagen. Viele Faktoren spielen dabei eine Rolle: der Arbeitsmarkt zum Beispiel, die Konjunktur, die eigene Gesundheit und die wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers. Fest steht aber, dass derzeit die wenigsten Ruheständler bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter gearbeitet haben. 2009 schieden die meisten Menschen in Deutschland zwischen 58 und … (mehr)

Frauen sollten sich finanzielle Freiräume schaffen

Auf eigene Faust vorsorgen

Frauen sind heute mehr als je zuvor selbst verantwortlich. Sie entscheiden selbst über ihre Zukunft, ihre Ausbildung, ihren Job, ihre Familienplanung und vor allem über ihre finanzielle Situation. Vorbei sind die Zeiten, in denen sie sich ein Leben lang auf die sichere Versorgung durch ihren Ehemann verlassen konnten. Gerade bei der Geldanlage ist es wichtig, … (mehr)

Biogasfonds setzen auf den heimlichen Star unter den erneuerbaren Energien

Rendite aus Mist und Mais

Solar und Windkraft sind bekannter, der heimliche Star unter den erneuerbaren Energien aber ist Biogas. Seine Vorteile: Erstens ist es speicherbar, zweitens unabhängig von Wetter, Tages- oder Jahreszeit.

So funktionieren Biogasanlagen

Aus nachwachsenden Rohstoffen, Gülle und Mist wird in solchen Anlagen Biogas produziert, das in Blockheizkraftwerken zu Strom und Wärme umgewandelt wird. Der Strom wird dank der … (mehr)

Erneuerbare-Energien-Fonds als Alternative zu Festgeld und Sparbrief

Bescheid wissen und Rendite sichern

Solarfonds mit sieben Prozent Wertzuwachs pro Jahr, Investitionen in Windparks mit acht Prozent jährlicher Ausschüttung – Biosgasfonds können sogar bis zu zehn Prozent Ertrag pro Jahr bringen. Damit haben sich Geldanlagen in erneuerbare Energien als interessante Option für die Anleger entwickelt, die eine lukrative Alternative zu Tagesgeld oder Festgeld suchen, das derzeit gerade mal 1,5 … (mehr)

Laut BGH müssen Anleger den Verkaufsprospekt bei geschlossenen Fonds nicht lesen

Zwei wichtige, aber fragwürdige Urteile für Anleger

Im Spätsommer 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass Anleger nicht mehr unbedingt den Verkaufsprospekt für einen geschlossenen Fonds lesen müssen (BGH Az. III ZR 249/09). Bis zu diesem Urteil handelte derjenige “grob fahrlässig”, der sich den Verkaufsprospekt nicht angeschaut hatte. In diesen meist rund 100 Seiten starken Werken finden sich viele Fachausdrücke, aber auch Risikohinweise. Bisher … (mehr)