Handy oder Smartphone sind aus dem Alltag der meisten Bundesbürger nicht mehr wegzudenken – auch beim Autofahren wollen viele auf die mobile Kommunikation nicht verzichten. Das aber kann, genau wie Alkohol am Steuer, die Konzentrationsfähigkeit im Verkehr entscheidend einschränken und zu gefährlichen Situationen führen. Wer mit dem Handy am Lenkrad mit zu viel Promille oder beim Rasen erwischt wird, riskiert deshalb ein saftiges Bußgeld, Punkte in Flensburg und bei einem Unfall Probleme mit seinem Kfz-Versicherer. Aber auch eine kleine Unachtsamkeit wie vergessene Fahrzeugpapiere kann unter Umständen teure Folgen haben.

Verkehrsverstöße im Ausland bleiben nicht mehr straffrei

Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es nur für Vergehen, die in Deutschland begangen wurden. Seit Oktober 2010 gilt jedoch ein EU-weites Abkommen. Es erlaubt den einzelnen Mitgliedsländern, Verkehrssünden auch über die eigenen Staatsgrenzen hinaus mit Geldstrafen zu ahnden. Die Höhe der Geldbußen ist in jedem Land unterschiedlich. Peter Scheffer, Partneranwalt des Kölner Rechtsschutz-Versicherers Roland, erklärt: “Straffreies Falschparken und Rasen im europäischen Ausland sind seit letztem Jahr vorbei. Auch außerhalb Europas sollten Autofahrer auf der Hut sein und geltende Verkehrsregeln beachten.” Je nach Land können Verstöße sehr teuer werden, warnt der Jurist aus dem westfälischen Bünde.

Verstoß gegen das Handyverbot: 40 Euro und ein Punkt in Flensburg

Das Handyverbot findet sich in Paragraf 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO): “Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.” Benutzt der Fahrer während der Fahrt ein Handy ohne Freisprechanlage, drohen ihm seit 2004 ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg. Ist man beispielsweise in Italien mit Handy am Steuer unterwegs, muss man mit einer Strafe von mindestens 155 Euro rechnen.

Erst gurten, dann starten – sonst kann es teuer werden

Auch andere kleine Achtlosigkeiten werden mit Geldstrafen und Punkten geahndet: Fehlen bei der Verkehrskontrolle beispielsweise Führerschein, Ausweis oder Fahrzeugpapiere, droht eine Geldstrafe von zehn Euro. Sind Fahrer oder Mitfahrer nicht wie vorgeschrieben angeschnallt, kostet das 30 Euro. Wer ein Kind nicht angeschnallt hat, bekommt einen Punkt in Flensburg und muss 40 bis 50 Euro zahlen. Autofahrern, die im Tunnel oder im Dunkeln ohne Abblendlicht unterwegs sind, droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. “Um unnötigen Ärger, Bußgelder und Punkte wegen vermeintlicher Kleinigkeiten zu vermeiden, sollte der Fahrer stets vorab kontrollieren, ob er alle Papiere dabeihat, der Sicherheitsgurt bei allen Insassen angelegt und, falls nötig, das Abblendlicht eingeschaltet ist”, empfiehlt Peter Scheffer.

Hohe Bußgelder für “Wiederholungstäter”

Bei bis zu zehn Kilometern pro Stunde zu viel auf dem Tacho in einem geschlossenen Wohngebiet droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Wer die vorgeschriebene Geschwindigkeit um mehr als 70 km/h überschreitet, muss mit 680 Euro, vier Punkten und drei Monaten Fahrverbot rechnen. Außerhalb geschlossener Ortschaften fallen die Bußgelder insgesamt etwas niedriger aus, Punktezahl und Fahrverbot sind jedoch meist identisch. “Wird man wiederholt mit zu hoher Geschwindigkeit erwischt, können die Geldbußen deutlich höher sein”, so Rechtsanwalt Peter Scheffer. Überschreitet man in Frankreich die Geschwindigkeitsgrenze um mehr als 50 km/h, muss man beispielsweise eine Strafe bis 1.500 Euro, in Österreich gar bis 2.180 Euro einkalkulieren.

“Don’t drink and drive”

Die gesetzliche Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille. Wer mit mehr Promille am Steuer sitzt, muss 500 bis 1.500 Euro Bußgeld zahlen. Hinzu kommen vier Punkte sowie ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Ab 1,1 Promille im Blut gilt ein Verkehrsteilnehmer als absolut fahruntauglich. Wer dennoch fährt, begeht eine Straftat und verliert seinen Führerschein für eine Zeit von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Zusätzlich wird das Vergehen mit sieben Punkten sowie einer Geld- oder Haftstrafe geahndet. Fahrer, die jünger als 21 Jahre oder noch in der Probezeit sind, müssen die Null-Promille-Grenze beachten: Bei Verstoß sind 250 Euro zu zahlen, es gibt zwei Punkte in Flensburg sowie eine verlängerte Probezeit. Außerdem muss der Fahrer meist an einem Aufbauseminar teilnehmen. Rechtsanwalt Scheffer rät: “Zwar ist das Feierabend-Bier oder ein Glas Wein im Restaurant erlaubt, generell ist die Devise ‘Don’t drink and drive’ jedoch zu beachten. Denn Alkohol am Steuer ist und bleibt gefährlich – insbesondere dann, wenn es zu einer kritischen Verkehrssituation kommt.”

Verkehrsregeln kennen und für alle Fälle geschützt sein

Peter Scheffer gibt allen Autofahrern den Tipp, sich regelmäßig über die Verkehrsregeln und die aktuellen Entwicklungen zu informieren. Im Fall der Fälle kann ein Verkehrsrechtsschutz hilfreich sein. Er sichert rechtliche Streitigkeiten rund um Auto und Straßenverkehr ab. Von der Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG gibt es beispielsweise einen “Fahrer-Rechtsschutz”. Er ist die Versicherungslösung für alle, die beruflich oder privat oft mit Fahrzeugen unterwegs sind, aber kein eigenes Auto haben und dennoch im Verkehrsbereich versichert sein wollen. Die Police hilft, wenn zum Beispiel Bußgeldbescheide ins Haus flattern oder nach einem Unfall Schmerzensgeld eingeklagt werden soll. Unter www.roland-rechtsschutz.de gibt es alle weiteren Informationen.

Sommerreifen können teuer werden

Seit Ende 2010 ist es verboten, mit Sommerreifen bei Reif-, Eis- oder Schneeglätte sowie Glatteis und Schneematsch zu fahren. Roland-Partneranwalt Irvin Stahl: “Autofahrer, die ihr Fahrzeug bei winterlichen Verhältnissen nutzen möchten, müssen dafür sorgen, dass es komplett mit vier Winter- oder Ganzjahresreifen ausgestattet ist.” Wer bei winterlichen Witterungsbedingungen mit Sommerreifen erwischt wird, müsse mit 40 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Behindert das Fahrzeug andere Autofahrer, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro.