Biogasfonds setzen auf den heimlichen Star unter den erneuerbaren Energien
Rendite aus Mist und MaisSolar und Windkraft sind bekannter, der heimliche Star unter den erneuerbaren Energien aber ist Biogas. Seine Vorteile: Erstens ist es speicherbar, zweitens unabhängig von Wetter, Tages- oder Jahreszeit.
So funktionieren Biogasanlagen
Aus nachwachsenden Rohstoffen, Gülle und Mist wird in solchen Anlagen Biogas produziert, das in Blockheizkraftwerken zu Strom und Wärme umgewandelt wird. Der Strom wird dank der … (mehr)
Tagesgeld – Sichere Anlage, satte Rendite
Tagesgeld als lukrative, flexible Alternative zum schlecht verzinsten SparbuchDie Deutschen sind im internationalen Vergleich Sparmeister. So weit die gute Nachricht. Doch wenn es darum geht, mehr aus dem Ersparten zu machen, sind sie oft zu bequem. Sie bunkern ihr Geld auf miserabel verzinsten Sparbüchern und Girokonten und verschenken so alles in allem viele Milliarden Euro. Für eine sichere, lukrative und flexible Geldanlage gibt … (mehr)
Erneuerbare-Energien-Fonds als Alternative zu Festgeld und Sparbrief
Bescheid wissen und Rendite sichernSolarfonds mit sieben Prozent Wertzuwachs pro Jahr, Investitionen in Windparks mit acht Prozent jährlicher Ausschüttung – Biosgasfonds können sogar bis zu zehn Prozent Ertrag pro Jahr bringen. Damit haben sich Geldanlagen in erneuerbare Energien als interessante Option für die Anleger entwickelt, die eine lukrative Alternative zu Tagesgeld oder Festgeld suchen, das derzeit gerade mal 1,5 … (mehr)
So können Anleger vom Boom bei den erneuerbaren Energien profitieren
Gute Renditen durch Mist und MaisDie Wirtschaft wächst wieder, und mit ihr auch der Bedarf an Strom, Wärme und Kraftstoff. Woher die benötigte Energie kommen soll, darüber wird zwar immer noch heftig gestritten. Grundsätzlich sind die Weichen allerdings eindeutig in Richtung der erneuerbaren Energien gestellt. Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht einen sukzessiven Umbau der Energielandschaft in Deutschland vor. Ob Wind, … (mehr)
Laut BGH müssen Anleger den Verkaufsprospekt bei geschlossenen Fonds nicht lesen
Zwei wichtige, aber fragwürdige Urteile für AnlegerIm Spätsommer 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass Anleger nicht mehr unbedingt den Verkaufsprospekt für einen geschlossenen Fonds lesen müssen (BGH Az. III ZR 249/09). Bis zu diesem Urteil handelte derjenige “grob fahrlässig”, der sich den Verkaufsprospekt nicht angeschaut hatte. In diesen meist rund 100 Seiten starken Werken finden sich viele Fachausdrücke, aber auch Risikohinweise. Bisher … (mehr)