In jedem Herbst treten zehntausende junger Menschen in Deutschland eine Ausbildungsstelle oder ein Studium an. Berufsanfänger müssen sich zu diesem Zeitpunkt auch um den wichtigsten Versicherungsschutz kümmern: Für sie wird nun eine eigene Krankenversicherung zur Pflicht. Weil man als Arbeitnehmer erst mit einem überdurchschnittlichen Gehalt in die private Krankenversicherung wechseln kann, werden Berufsanfänger in der Regel Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Chef übernimmt dabei fast die Hälfte des Beitrags. Für Studenten ist das Thema in der Regel dagegen schon geklärt: Entweder sind sie gesetzlich familienversichert, ab 25 Jahren zum studentischen Beitragssatz Mitglied einer gesetzlichen Kasse oder bleiben in der privaten Krankenversicherung der Eltern, sofern sie schon als Schüler dort versichert waren.
Berufsunfähigkeits-Versicherung
“Berufseinsteiger und Studenten brauchen außerdem eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung”, empfiehlt Peter Meier von der Nürnberger Versicherungsgruppe und ergänzt: “Junge Leute haben noch kaum Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Im Ernstfall haben sie nur sehr geringe Ansprüche auf eine staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente.” Eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung schützt gegen dieses Risiko, und zwar ab der ersten Beitragszahlung – ab diesem Zeitpunkt erhält der Versicherte im Falle eines Falles die volle private Berufsunfähigkeitsrente.
Anbieter wie die Nürnberger Versicherungsgruppe, die in diesem Jahr ihr 125-jähriges Jubiläum begeht, bieten eine große Bandbreite an Berufsunfähigkeits-Versicherungen sowie eine fachkundige Beratung nicht zuletzt für junge Leute an. Wird der Abschluss einer solchen Police zu lange hinausgeschoben, können Vorerkrankungen ihn unter Umständen erschweren. Die Beiträge sind außerdem deutlich günstiger, wenn man schon in jungen Jahren für privaten Schutz gegen Berufsunfähigkeit sorgt.
Wichtige Haftpflicht
Wichtig für Auszubildende ist auch eine ausreichende private Haftpflichtversicherung. Denn wer als Erwachsener einen Schaden verursacht, haftet dafür mit seinem ganzen Vermögen. Meist ist ein Azubi bis zum Ende der ersten Berufsausbildung noch in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Spätestens nach Abschluss dieser Ausbildung wird aber ein eigener privater Haftpflichtschutz benötigt.

