Zurzeit widmen sich wieder viele Bürger der ungeliebten Steuererklärung. Doch ist die Arbeit einmal getan, freut sich mancher über eine Rückzahlung. Auch Riester-Sparer belohnt der Staat mit Zulagen von bis zu 300 Euro pro Person und eventuell zusätzlichen Steuervorteilen. Die Riester-Rente in der Steuererklärung aufzuführen, erfordert nur wenig Mühe. Angaben hierzu macht der Sparer in den Zeilen 37 bis 55 der Anlage “Vorsorgeaufwand”. Mit der Steuererklärung wird die Bescheinigung nach § 10a EStG eingereicht, in der der Anbieter die geleisteten Altersvorsorgebeiträge ausweist. Das ist schon alles. Ob Zulagen oder Steuervorteil günstiger sind, berechnet das Finanzamt automatisch.

Dauerzulagenantrag ist wichtig

“Jeder Kunde sollte einen Dauerzulagenantrag ausfüllen. Denn ist dieser einmal eingereicht, beantragt der Anbieter in Zukunft die Förderung automatisch”, rät Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei der Fondsgesellschaft Union Investment, die mit rund 1,8 Millionen UniProfiRente-Verträgen die meisten Riester-Fondssparpläne führt. “Ohne Zulagen verliert der Sparer bares Geld”, so Erling.
Damit dem Vorsorgesparer keine Zulagen entgehen, sollte er die regelmäßigen Einzahlungen jedes Jahr überprüfen. Denn die Förderhöhe hängt vom letzten Vorjahresbruttoeinkommen ab, das auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung vermerkt ist. “Die vollen Zulagen erhält nur, wer vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens einzahlt”, weiß Erling. 

Nur sechs Schritte sind notwendig, um mit der Riester-Rente Steuern zu sparen. (Foto: djd/Union Investment)

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Den Nachwuchs nicht vergessen

Anleger sollten ihren Anbieter ebenfalls informieren, wenn sich Familiennachwuchs einstellt, um in den Genuss der vollen Kinderzulagen zu kommen. Der Anspruch auf staatliche Riester-Förderung erlischt aber nach zwei Jahren: 2010 können letztmalig die Zulagen für 2008 beantragt werden.
Kleiner Tipp: Sparer können die eingezahlten Beträge bis zu einer Höhe von jährlich 2.100 Euro steuerlich geltend machen. Auch eine Überzahlung über den geförderten Betrag hinaus wird vom Staat belohnt. Denn grundsätzlich zahlen Riester-Sparer in der Ansparphase keine Steuern. Erst bei Auszahlung der Rente erfolgt eine “nachgelagerte” Besteuerung.