Die Aussichten für Unternehmer sind so positiv wie lange nicht. Nicht nur das Handwerk wartet mit vollen Auftragsbüchern auf, auch Industrie, Handel und Dienstleister sehen optimistisch in die Zukunft. Weniger im Rampenlicht stehen die damit einhergehenden Investitionen: in Technik, neue Produkte, besseren Service. Aufwand, den nur wenige Unternehmer aus Eigenkapital decken können. Damit die Finanzierungskosten nicht aus dem Ruder laufen, bietet beispielsweise die staatliche Förderbank KfW ihren Unternehmerkredit an.

Günstig, flexibel, vielseitig einsetzbar

Ob in Deutschland investiert werden soll oder es über die Grenze ins Ausland geht: Mit dem KfW-Unternehmerkredit kann die benötigte Finanzierung auf eine solide und preiswerte Grundlage gestellt werden. Dabei haben kleine und mittlere Unternehmen die besten Karten. Sie können Investitionen und Betriebsmittel besonders zinsgünstig finanzieren. Im Programmteil A können nicht nur reine Investitionen wie Maschinen, Anlagen oder Betriebs- und Geschäftsausstattung finanziert werden, sondern auch die Kosten von externen Beratungsleistungen oder ersten Messebesuchen. Darüber hinaus sind auch laufend wiederkehrende Kosten wie etwa Mieten, Pachten oder Lohnkosten mittelfristig darstellbar. Der Programmteil B aus Fremd- und Nachrangtranche ist der Investitionsfinanzierung vorbehalten und dient vor allem der Finanzierung größerer Vorhaben. Unternehmen, die seit mindestens drei Jahren erfolgreich am Markt sind, können insgesamt bis zu vier Millionen Euro aus diesem Programmteil erhalten. Für die sogenannte Nachrangtranche wird die Hausbank des Unternehmers vollständig von der Haftung freigestellt. Der hälftige Fremdkapitalanteil der Finanzierung darf durch die Hausbank – Kontoguthaben sind dabei aber nicht zulässig – besichert werden. Die Tilgung für den KfW-Unternehmerkredit erfolgt nach Ablauf vereinbarter tilgungsfreier Jahre – bis zu drei im Programmteil A und bis zu sieben im Programmteil B – in vierteljährlichen Raten.

Nachrangdarlehen verbessern die Bonität

Bei einem sogenannten Nachrangdarlehen, das Bestandteil des Programmteils B des KfW-Unternehmerkredits ist, tritt der Darlehensgeber im Rang hinter die Forderungen aller übrigen Kapitalgeber zurück. Das Nachrangdarlehen übernimmt somit eine Funktion, die sich nahe am Eigenkapital bewegt. Die besondere Mischung aus Fremd- und Eigenkapital erleichtert dem Unternehmen den Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln wie etwa einem “normalen” Bankkredit, denn sie verbessern seine Bonität und damit die Kreditwürdigkeit.