BGH-Urteil zu Versagung Restschuldbefreiung

Bei privater Insolvenz darf bei Verstößen in der mehrjährigen Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung versagt werden. Auf dieses jetzt vom Bundesgerichtshof veröffentlichte Urteil (BGH Az IX ZB 84/09 vom 1. Juli 2010) macht das Verbraucherportal Geld-Magazin.de aufmerksam.

Der Schuldner hatte in der Wohlverhaltensphase Einkünfte erheblichen Umfangs verschwiegen. Dies teilte der Treuhänder an alle Gläubiger mit, einer der Gläubiger beantragte daraufhin die Versagung der Restschuldbefreiung. Dem folgte das Insolvenzgericht. Der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschied auch gegen den Schuldner. Der Treuhänder in der Wohlverhaltensphase darf die Insolvenzgläubiger von Umständen unterrichten, die die Versagung der Restschuldbefreiung begründen können (Insolvenzordnung, Paragraf 296 Abs. 1 und Paragraf 292 Abs. 2). Dies gilt auch, wenn ihm diese Aufgabe nicht eigens übertragen worden ist. Das bedeutet, die “Wohlverhaltensphase” heißt nicht umsonst so! Wer dagegen verstößt, kann gemeldet werden und dadurch den Anspruch auf Restschuldbefreiung verlieren. Alle Instanzen: AG Dresden, Az 551 IN 411/02 vom 25.02.2008 LG Dresden, Az 5 T 267/08 vom 25.02.2009 BGH Az IX 84/09 vom 10.07.2010.

Baufinanzierungen nach 10 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündbar
Was viele Baufinanzierungskunden nicht wissen: Baufinanzierungen mit fester Laufzeit und fest vereinbartem Zinssatz können nach Ablauf von 10 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung oder andere Gebühren gekündigt werden. Darauf macht Anette Rehm vom Verbraucherportal Geld-Magazin.de aufmerksam. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate, die 10 Jahres-Frist wird ab der vollständigen Auszahlung des Baudarlehens gerechnet. Gesetzliche Grundlage dafür ist der §489 BGB. Gerade bei den derzeit historisch niedrigen Zinssätzen könnte sich eine Umschuldung von Baufinanzierungen, die aus den Jahren vor 2000 stammen, lohnen. Damals wurden Zinsen von gut 6 Prozenteffektiv verlangt, heute muss weniger als 3 Prozent effektiv für 5-Jahresgeld, bzw. durchschnittlich 3,50 Prozent effektiv für 10 Jahre Laufzeit bezahlt werden. Ein Zinsunterschied von 1 Prozent-Punkt macht bei 50.000 Euro Darlehenssumme und einer Laufzeit von 10 Jahren immerhin 6.000 Euro aus!