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Aktuelle Urteile aus Miet- und Versicherungsrecht
Urteil zur NebenkostenabrechnungUrteil zur Nebenkostenabrechnung
Differenzmethode bei Wasserkosten erlaubt: Befinden sich in einem Mehrparteienhaus neben Privatwohnungen auch Gewerbeeinheiten, so ist die Abrechnung der Wasserkosten nach der Differenzmethode zulässig. Der Verbrauch der Wohneinheiten kann in der Weise ermittelt werden, dass der mittels Zwischenzähler gemessene Verbrauch eines gewerblichen Mieters von dem Gesamtverbrauch laut Hauptwasserzähler abgezogen wird. Auf dieses jetzt veröffentlichte … (mehr)