Früher in Rente – ohne Abschläge
Altersteilzeit ist der ideale Einstieg für den AusstiegWer künftig vor dem 67. Lebensjahr ohne gravierende finanzielle Einbußen in den Ruhestand gehen möchte, muss das Problem selbst lösen – am besten gemeinsam mit seinem Arbeitgeber. Eine interessante Lösung für den frühzeitigen beruflichen Ausstieg bietet die Altersteilzeit. Sie ermöglicht Arbeitnehmern ab dem 55. Lebensjahr den gleitenden Übergang in den Ruhestand. So kann die Lebensarbeitszeit … (mehr)
Viele Franchisekonzepte sind speziell für Frauen interessant
Franchisekonzepte - Die Ideen der anderenWarum alles selber machen, wenn die besten Ideen schon da sind? Das fragen sich immer mehr Existenzgründer und entscheiden sich für Franchise. Folge: Die Branche boomt, selbst im Krisenjahr 2009 ging das Wachstum dieses Wirtschaftszweigs ungebremst weiter. Die Umsätze stiegen in Deutschland auf 48 Milliarden Euro, rund 58.000 Franchisenehmer beschäftigen inzwischen circa 452.000 Mitarbeiter.
Längst keine … (mehr)
Der Reiz des Zeitwertkontos
Ruhestand à la carteViele sehnen ihn herbei, doch für die meisten rückt der Ruhestand immer weiter in die Ferne. Nur wenige Arbeitnehmer können sich vorstellen, bis zum 67. Lebensjahr zu arbeiten. Dies zeigen aktuelle Befragungen. Möchte man aber bereits mit 60 Jahren oder sogar noch früher in den Ruhestand gehen, ist die Zeit bis zum 67. Lebensjahr finanziell … (mehr)
www.geld-magazin.de – informiert über aktuelle Urteile
Endverbraucher - Verbrauchertipps rund ums GeldMit zwei Urteilen setzen wir unsere Reihe “Verbrauchertipps rund ums Geld” fort.
Studiengebühren keine außergewöhnlichen Belastungen: Auch wenn heutzutage das Studium der Kinder sehr teuer kommen kann, so sind die Studiengebühren nicht als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer der Eltern absetzbar. Auf dieses jetzt veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH Az VI R 63/08 vom 17. Dezember … (mehr)
Arbeitslohn in Fremdwährung: Umrechnung nach Zuflussprinzip
Verbrauchertipps rund ums GeldArbeitslohn in Fremdwährung ist für die Steuererklärung nach dem Zuflussprinzip umzurechnen, und nicht nach einem Jahresmittelwert. Dies ist laut Anette Rehm vom Verbraucherportal Geld-Magazin.de die Quintessenz eines Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH Az VI R 4/08 vom 3.12.2009). Damit gab der BFH der Klage zweier Arbeitnehmer im Grundprinzip recht, die in der Schweiz beschäftigt sind, ihren … (mehr)