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Neue Urteile – Verbrauchertipps rund ums Geld

Ärztliche Risikoaufklärung in einfachen Fällen auch telefonisch zulässig

Ärztliche Risikoaufklärung in einfachen Fällen auch telefonisch zulässig

In einfach gelagerten Fällen kann der Arzt den Patienten grundsätzlich auch in einem Telefongespräch über die Risiken eines bevorstehenden Eingriffs aufklären. Der Patient muss allerdings mit dieser Art Gespräch einverstanden sein. Anette Rehm vom Verbraucherportal Geld-Magazin.de erläutert, warum der Bundesgerichtshof so entschied und eine Klage auf Schmerzensgeld abwies … (mehr)