Wer ein Haus oder eine Wohnung auf Kredit kauft, verlässt sich meist auf gesicherte Einkünfte. Die Zeiten, in denen man eine solche Finanzierung mit großem Zutrauen in regelmäßig erfolgende Gehaltszahlungen in Angriff nehmen konnte, sind aber endgültig vorbei – Jobs auf Lebenszeit gibt es heute nur noch im Ausnahmefall. Wie aber verhält man sich, wenn wegen einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit die Raten für den Immobilienkredit nicht mehr bedient werden können? Dirk Westermann vom Finanzportal kredit.de: “Wer die Raten nicht mehr ordnungsgemäß zahlen kann, sollte unverzüglich seine Bank informieren. Denn diese ist bei einer frühzeitigen Mitteilung meist eher bereit, den Kreditnehmer durch Stundung oder Herabsetzung der Raten zu entlasten. Bei Darlehen, die durch eine Hypothek oder eine Grundschuld gesichert sind, reichen bereits geringfügige Rückstände grundsätzlich für eine Kündigung seitens der Bank aus.

Aber auch hier muss der Kreditgeber eine Mahnung mit Androhung der Gesamtfälligstellung aussprechen, um die Finanzierung wirksam kündigen zu können. Ratenkredite dürfen dagegen grundsätzlich nur gekündigt werden, wenn der Kreditnehmer mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten schuldig geblieben ist.”