Im optimalen Fall schützt die Privathaftpflicht den jeweiligen Versicherungsnehmer und seine Familie einschließlich eventueller Hausangestellter vor Forderungen Dritter. Diese Versicherung kann unter Umständen den persönlichen Ruin verhindern. Zudem ist ein solcher Schutz mit rund 100 Euro pro Jahr nicht einmal besonders kostspielig, doch nicht immer erwischt der Versicherungsnehmer auch die für ihn optimale Police. Welche Tarife sind also empfehlenswert und welche Risiken müssen unbedingt abgesichert werden?

Der Tarif und die Risiken

Der Abschluss einer Privathaftpflicht kann sich für jeden Menschen rentieren. Mieter ohne Kinder, alleinstehende Hausbesitzer und Mieter und Hausbesitzer mit Kindern benötigen jedoch unterschiedliche Modelle und Tarife. Um das passende Angebot zu finden, können Vergleichsrechner im Internet zurate gezogen werden. Hier werden Daten wie Einkommen und Familienstand bei der Auswahl passender Offerten berücksichtigt. In die Entscheidungsfindung sollten bestenfalls jedoch auch noch einige weitere Faktoren einspielen. Zum Beispiel sollte unbedingt geprüft werden, ob die Police den Grundschutz, der von diversen Test-Portalen in den Weiten des World Wide Webs definiert wurde, bieten kann und ob ferner den persönlichen Lebensumständen angepasste Erweiterungen möglich sind. Ist man zum Beispiel Mieter, muss geprüft werden, ob nach dem Verlust fremder privater Schlüssel ein ausreichender Schutz gegeben wäre.

Das Wechseln des Anbieters

Sollte man bereits eine Privathaftpflicht abgeschlossen haben und nach der Inanspruchnahme eines Vergleichsrechners feststellen, dass andere Angebote wesentlich attraktiver sind, darf man eigentlich keine Zeit verstreichen lassen und die bisherige Police kündigen! Generell hat der Versicherungsnehmer das Recht, seine bisherige Versicherung ohne Angabe von Beweggründen zu kündigen. Im Rahmen dieser ordentlichen Kündigung kann man die Kündigung drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit aussprechen. Versäumt man diese Frist jedoch, verlängert sich der Versicherungsvertrag in der Regel um ein weiteres Jahr. Diese Frist gilt jedoch nicht, wenn der betreffende Versicherer die Prämie erhöht oder das Angebot vermindert, ohne zeitgleich andere Leistungen zu erhöhen.