Urteil zur Nebenkostenabrechnung

Differenzmethode bei Wasserkosten erlaubt: Befinden sich in einem Mehrparteienhaus neben Privatwohnungen auch Gewerbeeinheiten, so ist die Abrechnung der Wasserkosten nach der Differenzmethode zulässig. Der Verbrauch der Wohneinheiten kann in der Weise ermittelt werden, dass der mittels Zwischenzähler gemessene Verbrauch eines gewerblichen Mieters von dem Gesamtverbrauch laut Hauptwasserzähler abgezogen wird. Auf dieses jetzt veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH Az VIII ZR 69/09 vom 25.11.2009) macht das Verbraucherportal Geld-Magazin.de aufmerksam. Mieter haben in diesem Fall nicht das Recht, die Nebenkostenabrechnung anzuzweifeln. Mit dem Vorwegabzug für gewerbliche Mieter trägt der Vermieter dem unterschiedlichen Wasserverbrauch in der Gewerbeeinheit einerseits und den privaten Wohneinheiten andererseits Rechnung. Ausnahme: Es würden einzelne Zwischenzähler für jede Einheit, unabhängig ob Gewerbe oder privat, existieren.

Urteil zur Abtretung Lebensversicherung

Wird zusammen mit einer Kapitallebensversicherung auch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen, so kann trotzdem die Lebensversicherung (Rechte und Ansprüche daraus) rechtswirksam abgetreten werden. Anette Rehm vom Verbraucherportal Geld-Magazin.de weist auf dieses aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH Az IV ZR 39/08 vom 18.11.2009) hin. Im verhandelten Fall hatte der Versicherungskunde die “gegenwärtigen und künftigen Rechte und Ansprüche“ aus der Kapital-Lebensversicherung zur Sicherung eines Darlehens abgetreten. Bei Fälligkeit wünschte der Versicherungskunde die Auszahlung der Versicherungssumme an ihn. Dies lehnte der BGH in letzter Instanz ab. Es bestehe zwar eine Einheitlichkeit des Vertrages, gemäß den Bedingungen können aber allein die Rechte und Ansprüche aus der Kapital-Lebensversicherung übertragen werden.

(Foto: djd/www.geld-magazin.de)

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Die Rentenansprüche aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung verblieben gemäß § 850 b Abs. 1 Nr. 1 ZPO (Zivilprozessordnung) bei dem Schuldner, um seine Existenz zu sichern. Die Versicherung muss die gekündigte Lebensversicherung an den Darlehensgeber auszahlen, und nicht an den Versicherungskunden.