Im Jahr 2050 könnten nach Schätzungen des Statistischen Bundesamts als Folge des demografischen Wandels bereits knapp 3,8 Millionen Bundesbürger auf Pflege angewiesen sein – 2009 gab es erst gut 2,3 Millionen Pflegebedürftige. Fast jeder Zweite wird im Alter zum Pflegefall, zwei Drittel der Pflegebedürftigen sind Frauen.
Angst haben die meisten – aber fast die Hälfte will nicht vorsorgen
Pflegebedürftigkeit ist für die meisten Betroffenen nicht nur ein persönlicher Schicksalsschlag, sondern auch finanziell ein Desaster, da kaum jemand auf die immensen Belastungen wirklich vorbereitet ist. Das bestätigt eine aktuelle Umfrage der DEVK Versicherungen. Demnach haben nur 18 Prozent der Befragten, das ist nicht einmal jeder Fünfte, eine private Pflegeversicherung abgeschlossen, 40 Prozent ziehen dies zumindest in Erwägung – aber 42 Prozent haben sich darüber noch nicht einmal Gedanken gemacht. Die Zurückhaltung ist angesichts einer DEVK-Umfrage von 2010 umso erstaunlicher. Demnach haben 77 Prozent der Deutschen Angst, dass ihre Ersparnisse der Pflege zum Opfer fallen, 84 Prozent sind der Ansicht, dass die gesetzliche Pflegeversicherung die zahlreichen Probleme in absehbarer Zeit nicht lösen kann. In der jungen Generation scheint die Furcht vor den Kosten der Pflege ausgeprägter zu sein als in der mittleren Generation selbst. Denn 53 Prozent der 18- bis 29-jährigen Bundesbürger könnten sich vorstellen, eine Pflegeversicherung für ihre Eltern abzuschließen, um später nicht für eventuelle Pflegekosten aufkommen zu müssen.
Berechtigte Sorgen
Die Sorgen der jungen Generation vor den Kosten der Pflege sind berechtigt. Die Pflegepflichtversicherung war von vornherein nur als Teildeckung für die Pflegekosten gedacht. Somit verbleiben zwangsläufig im Pflegefall hohe Restkosten. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums betrugen 2010 beispielsweise die monatlichen Kosten für die vollstationäre Pflege in Pflegestufe III durchschnittlich 3.200 Euro. Aus der gesetzlichen Pflegekasse erhielten die Pflegebedürftigen 1.510 Euro – die Differenz von 1.690 Euro hatte der Betroffene selbst zu tragen. Über einen Zeitraum von nur drei Jahren ergibt sich ein Eigenaufwand von 61.000 Euro. Die Konsequenzen: Das eigene Vermögen ist schnell aufgebraucht, vorhandenes Wohneigentum des Pflegebedürftigen muss unter Umständen verkauft werden, der Ehepartner und die Kinder werden auf Unterhaltspflicht geprüft, um die laufenden Kosten zu decken.
Pflegetagegeld als sinnvollste Lösung
Die wohl sinnvollste Lösung ist die private Vorsorge in Form des Pflegetagegelds. Sylvia Peusch, Leiterin der Hauptabteilung Krankenversicherung bei der DEVK: “Mit einem Pflegetagegeld bekommt man einen bestimmten Betrag im Monat zur Verfügung gestellt, mit dem die Versorgung nach eigenem Gusto sichergestellt werden kann. Niemand schreibt dem Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen vor, wofür das Geld genutzt wird.”
Beim Pflegetagegeld haben Verbraucher heute die Wahl. Die DEVK beispielsweise hat eine neue, dreiteilige Produktlinie auf den Markt gebracht. Im Tarif “Aktiv” gibt es das Pflegetagegeld nur für die Pflegestufe III. Im Tarif “Komfort” lassen sich alle drei Pflegestufen absichern, dazu können hier im Leistungsfall Assistance-Leistungen in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für den leistungsstärksten Tarif “Premium”: Dieser leistet auch bei Demenz, vor allem aber gibt es im Leistungsfall eine Einmalzahlung in Höhe des 100-fachen Tagessatzes. Vereinbart jemand etwa einen Tagessatz in Höhe von 80 Euro, erhält er auf einen Schlag 8.000 Euro, sobald mindestens die Pflegestufe I erreicht ist. Aus diesen Mitteln können beispielsweise notwendige Umbauten im Haus bestritten werden. Unter www.devk.de gibt es mehr Informationen.
Merkmale einer guten Pflegetagegeldversicherung
- Alle Pflegestufen sollten abgedeckt sein.
- Die Leistung sollte sowohl bei stationärer als auch bei häuslicher Pflege gezahlt werden und unabhängig davon, ob diese durch Laien oder eine ausgebildete Pflegekraft durchgeführt wird.
- Der Versicherer sollte auf Warte- und Karenzzeiten verzichten.
- Eine dynamische Erhöhung des Tagegelds zum Ausgleich der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sollte in gewissen Abständen möglich sein.
- Der Versicherungsschutz sollte auch in anderen EU-Ländern oder der Schweiz gelten

