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Berufsgenossenschaft verweigerte zurecht den Versicherungsschutz

Pech gehabt: Unfall auf dem Weg zur Probearbeit

Wer auf dem Weg von oder zu einem Probearbeitstag verunglückt, steht auch dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sich der Unfall auf dem direkten Weg zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte ereignet. Diese Einschränkung gilt auch für Personen, die sich erstmals auf dem Weg zu ihrer neuen Arbeitsstätte befinden, so das Sozialgericht … (mehr)