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Endverbraucher - Verbrauchertipps rund ums GeldMit zwei Urteilen setzen wir unsere Reihe “Verbrauchertipps rund ums Geld” fort.
Studiengebühren keine außergewöhnlichen Belastungen: Auch wenn heutzutage das Studium der Kinder sehr teuer kommen kann, so sind die Studiengebühren nicht als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer der Eltern absetzbar. Auf dieses jetzt veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH Az VI R 63/08 vom 17. Dezember … (mehr)