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BGH – Verzicht auf Lektüre späterer Unterlagen ist nicht grob fahrlässig

Geldanleger muss Folgeprospekte nicht lesen

Ein Anleger handelt nicht grob fahrlässig, wenn er nach erfolgter Anlageentscheidung und dem Kauf des Produkts später aufgelegte Folgeprospekte nicht liest und dadurch Entwicklungen nicht bemerkt, die für den Wert seiner Geldanlage entscheidend sind. Auf dieses aktuell veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VI ZR 135/10 vom 27.9.2011) macht UDI, ein auf ökologische Finanzdienstleistungen spezialisierter Anbieter, … (mehr)

Deutsche unterschreiben Versicherungspolicen, ohne sie gelesen zu haben

Arglose Verbraucher

“Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen”, behauptet der Schüler in Goethes “Faust”. Das glauben auch viele Bundesbürger, wenn sie mehrseitige Versicherungsverträge fein säuberlich in ihren Ordnern abheften. Doch allzu oft bergen scheinbar alltägliche Vertragsklauseln Überraschungen – auch das Kleingedruckte ist es also wert, sorgfältig gelesen zu werden.

Die Mehrzahl … (mehr)