Finanz Sektor Home

Anzeigen auf Finanz-Sektor.de:

Arbeitslohn in Fremdwährung: Umrechnung nach Zuflussprinzip

Verbrauchertipps rund ums Geld

Arbeitslohn in Fremdwährung ist für die Steuererklärung nach dem Zuflussprinzip umzurechnen, und nicht nach einem Jahresmittelwert. Dies ist laut Anette Rehm vom Verbraucherportal Geld-Magazin.de die Quintessenz eines Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH Az VI R 4/08 vom 3.12.2009). Damit gab der BFH der Klage zweier Arbeitnehmer im Grundprinzip recht, die in der Schweiz beschäftigt sind, ihren … (mehr)