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Arbeitslohn in Fremdwährung: Umrechnung nach Zuflussprinzip
Verbrauchertipps rund ums GeldArbeitslohn in Fremdwährung ist für die Steuererklärung nach dem Zuflussprinzip umzurechnen, und nicht nach einem Jahresmittelwert. Dies ist laut Anette Rehm vom Verbraucherportal Geld-Magazin.de die Quintessenz eines Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH Az VI R 4/08 vom 3.12.2009). Damit gab der BFH der Klage zweier Arbeitnehmer im Grundprinzip recht, die in der Schweiz beschäftigt sind, ihren … (mehr)