Die Pfändbarkeit von Riester-Guthaben
Wie in der Begründung des Amtsgerichts München zu lesen ist, sind Vermögensbeträge, die auf Riester-Anlagen eingezahlt, aber noch nicht gefördert wurden, durchaus pfändbar. Grundlage ist der §57 des Einkommenssteuergesetzes, wo die Pfändungssicherheit ausschließlich auf geförderte Beiträge begrenzt wird. Beiträge also, die zwar überwiesen wurden, für die aber noch keine Förderung bezahlt wurde, weil der Antrag erst zum Jahresende gestellt werden kann, sind demnach grundsätzlich pfändbar. Gleiches gilt für Überzahlungen, die in der Praxis recht häufig vorkommen. Schließlich sind lediglich vier Prozent des Vorjahreseinkommens förderbar, was nur schwer zu bestimmen ist. Auch Banken und Finanzberater tun sich häufig schwer, eine korrekte Berechnung vorzunehmen. Hinzu kommt, dass die Verträge in einem solchen Fall jährlich überprüft werden müssten, was vielen Vertragsinhabern und Beratern zu mühsam ist.
Aufteilung auf mehrere Verträge bietet keinen Schutz
Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Riester-Verträge abzuschließen, um beispielsweise verschiedene Anlagevarianten zu kombinieren. Es ist jedoch nicht möglich, das gesamte zur Verfügung stehende Vermögen in verschiedene Riester-Angebote zu investieren, um schließlich auf die Unpfändbarkeit dieser Anlagen zu beharren. In diesem Zusammenhang wird erneut darauf verwiesen, dass lediglich bereits geförderte Beträge dem Pfändungsschutz unterliegen, alle weiteren Einzahlungen aber durchaus gepfändet werden können. Gläubiger haben demnach das Recht, Gelder auf Riester-Verträgen zu fordern, sofern dieses noch keine Förderung erhalten hat. Sollten Vertragsinhaber ihren bestehenden Riester-Vertrag kündigen, besteht ebenfalls kein Pfändungsschutz mehr, sobald das Geld auf den privaten Girokonten eingegangen ist. Gleiches gilt für die spätere Riester-Rente, denn diese ist durchaus pfändbar, sofern das pfändungssichere Einkommen überschritten wurde.
Nur die gesetzliche Rentenversicherung bietet Schutz
Empfehlung von Thomas Hellener, Geschäftsführer der Fondsvermittlung24.de GmbH: Anleger, die sicher gehen wollen, dass ihre Altersvorsorge vor Pfändung geschützt ist, sollten eine Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung prüfen. Vielfach ist es möglich, freiwillige Zahlungen zu leisten, um später eine höhere Rente zu erhalten. Mitunter können auch Anlageverträge im Ausland genutzt werden, die ebenfalls einen Insolvenzschutz bieten können. Zwar ist auch hier keine Sicherheit zu 100 Prozent gegeben, es besteht aber durchaus die Möglichkeit, Gelder so vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen. Über die Rendite hingegen müssen sich Anleger keine Gedanken machen, denn auch die gesetzliche Rentenversicherung bietet einen gewissen Anlageerfolg, der nicht selten sogar höher ist als bei so manchen Riester-Verträgen. Altersarmut können diese Anlagen ohnehin kaum verhindern.