Laut Bürgerlichem Gesetzbuch haften Sie als Tierhalter für Schäden, die Ihr Tier anrichtet. Wie bei Schäden durch Privatpersonen erstreckt sich diese Haftung nicht etwa nur auf einen kleinen Betrag, sondern unter Umständen auf Ihr gesamtes Vermögen. hundehaftpflicht, pferdehaftpflicht, tierhalterhaftpflicht, versicherung, vergleich

Artikel verfassen          Finanz Enzyklopädie » Wissenswertes über die Tierhalterhaftpflichtversicherung



 Wissenswertes über die Tierhalterhaftpflichtversicherung aufgenommen

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch haften Sie als Tierhalter für Schäden, die Ihr Tier anrichtet. Wie bei Schäden durch Privatpersonen erstreckt sich diese Haftung nicht etwa nur auf einen kleinen Betrag, sondern unter Umständen auf Ihr gesamtes Vermögen.

Pferde und Hunde gehören zu den größten Tieren, die privat gehalten werden. Wohnen viele Hunde mit Herrchen und Frauchen in der gemeinsamen Wohnung oder im Haus, werden Pferde oftmals in einem Mietstall untergebracht, da der Platz auf dem eigenen Grundstück fehlt.

In jedem Fall haben Sie als Tierhalter eine enorme Verantwortung für Ihr Tier, die Sie nicht an andere Menschen delegieren können. Auch dann, wenn Ihr Hund von einem Familienmitglied oder einem Fremden ausgeführt wird oder wenn Ihr Pferd von einem Fremdreiter geritten wird, haften Sie als Pferdehalter für etwaige Schäden, die in dieser Zeit verursacht werden. Schließlich sind Sie der Tierhalter, der nach Bürgerlichem Gesetzbuch für Schäden jeglicher Art einzustehen hat. Um die Sorge vor Schäden von Ihnen abzunehmen, bieten die Versicherungsgesellschaften spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherungen an. Sie treten dann ein, wenn Ihr Hund oder Ihr Pferd das Eigentum Fremder beschädigt hat und Sie daraufhin zur Rechenschaft gezogen werden. Aber auch wenn Personen durch Ihr Tier verletzt werden, übernimmt die Tierhalterhaftpflicht die individuellen Kosten, die für die Krankenbehandlung, die Genesung und die Rehabilitation entstehen.

Um Ihren Hund abzusichern, stehen Ihnen verschiedene Tarife für die Hundehaftpflicht zur Verfügung. Die Deckungssummen reichen von einer bis hin zu 20 Millionen Euro, vielfach gelten die Versicherungen Europaweit. Gleiches gilt für die Pferdehaftpflicht, die auf Wunsch sogar weltweit Gültigkeit erlangen kann, dann allerdings nur für einen zeitlich begrenzten Umfang.

In jedem Fall übernimmt die Tierhalterhaftpflicht Personen-, Sach- und Vermögensschäden, und zwar bis zur Höhe der individuellen Versicherungssumme. Diese sollte möglichst hoch vereinbart werden, um im Ernstfall alle anfallenden Schäden übernehmen zu können. Die Kosten einer Tierhalterhaftpflicht richten sich zum einen nach dem Versicherungsumfang, zum anderen aber auch nach der Versicherungssumme. Bei Hunden werden mitunter Risikoaufschläge berechnet, wenn es sich um einen Kampfhund handelt, in einigen Fällen wird die Versicherung dieser Hunde sogar abgelehnt.

Aufgrund der unterschiedlichen Leistungen und der mehr als 40 verschiedenen Tarife für die Tierhalterhaftpflichtversicherung sollten Sie unbedingt einen Versicherungsvergleich vornehmen, bevor Sie einen Abschluss tätigen. Haben Sie bereits eine Hunde- oder eine Pferdehaftpflicht abgeschlossen, können Sie den Versicherungsvergleich nutzen, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Tierhalterhaftplicht.net

ID Nr.: 127
Suchwörter: hundehaftpflicht, pferdehaftpflicht, tierhalterhaftpflicht, versicherung, vergleich.
Kategorie: Versicherungen & Rente  Versicherungen & Rente
Artikeltyp: Standard Artikel
Hinzugefügt: 03.12.2010
Autor: Andreas Wernberger
  Versicherungen & Rente
Verlinken Sie diesen Artikel:

Weitere Artikel: » Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung
» Glasversicherung - eine wichtige Versicherung für alle
» Die britische Lebensversicherung in Deutschland





Finanz Sektor | Kontakt | Impressum | Sitemap | Neue Finanz Artikel




Copyright © 2007 - 2010 Finanz-Sektor.de

Bitte nehmen Sie keine Texte von dieser Webseite. Plagiate werden von Copyscape erkannt!