Steuerliche Auswirkung der Basisrente
Wichtigster Inhalt des Alterseinkünftegesetzes ist der schrittweise Übergang
zur nachgelagerten Besteuerung der Rentenleistungen. Dies bedeutet, dass Jahr für
Jahr ein höherer Anteil der Beiträge vom steuerpflichtigen Einkommen abziehbar
sein wird und gleichzeitig von den Rentnern Jahrgang für Jahrgang ein höherer
Anteil der empfangenen Renten versteuert werden muss.
Altersvorsorgeaufwendungen sind nun bis zu einem Höchstbetrag 20.000 EUR pro
Person von der Besteuerung freigestellt. Nötig wurde diese Reform wegen des
Urteils des Bundesverfassungsgericht vom 6. März 2002 (Aktenzeichen 2 BvL
17/99), in dem „die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach §
19 EStG und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1
Satz 3 Buchstabe a EStG […] mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG
für unvereinbar“ erklärt wurde. Gleichzeitig trug das
Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auf, den Mangel bis zum 1. Januar 2005
zu beheben.
Während der Ansparphase:
Grundsätzlich gilt, dass Beiträge zu Basisrenten-Verträgen
gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben
geltend gemacht werden können. Ab dem Jahre 2005 sind von den
Gesamtbeiträgen 60% steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich
um 2 Prozent auf 100 Prozent
Steuerjahr
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 …… 2025
*Steuerlich ansetzbar 60% 62% 64% 66% 68% 70% 72% …… 100%
*So viel Prozent der Beiträge bleiben künftig steuerfrei
Während der Rentenphase:
In der Rentenphase werden im Gegenzug daraus erzielte Alterseinkünfte
schrittweise 100 Prozent steuerpflichtig. 2005 erstmals ausgezahlte Renten müssen
zu 50 Prozent versteuert werden. Bis 2020 steigt der Steuerpflichtige
Prozentsatz um 2 Prozent an, danach bis 2040 um einen Prozentpunkt. Ab 2040 sind
die Leistungen für Basisrente voll zu versteuern.
Rentenbeginn
2005 2006 2007 …. 2020 2021 2022 …. 2040
*Steuerpflichtige
Anteil 50% 52% 54% …. 80% 81% 82% …. 100%
*So viel Prozent der Rente sind künftig steuerpflichtig
Produkt Anlageform Anlagestrategie Bei Rentenbeginn
Klassische Basisrente Konventionell aktuell Mit 2,25 Prozent Garantieverzinsung
Attraktive Garantierente mit Gewinnrente
Fondsgebundene Basisrente Fondsgebunden Chancenorientiert Fondsentwicklung
Optional mindesten Verrentung der eingezahlten Beiträge
Über die Art der Kapitalanlage entscheidet die persönliche Präferenz des
Sparers
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