Welche Besonderheiten ergeben sich in der steuerlichen Betrachtung der Basisrente. Steuer & Rente.  Basisrente, Altersversorgung, Rente, Rüruprente, Rentenversicherung, Fondsrente

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 Steuerliche Auswirkung des AltEinkG -Bspl. Basisrente aufgenommen

Welche Besonderheiten ergeben sich in der steuerlichen Betrachtung der Basisrente. Steuer & Rente.

Steuerliche Auswirkung der Basisrente

Wichtigster Inhalt des Alterseinkünftegesetzes ist der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Rentenleistungen. Dies bedeutet, dass Jahr für Jahr ein höherer Anteil der Beiträge vom steuerpflichtigen Einkommen abziehbar sein wird und gleichzeitig von den Rentnern Jahrgang für Jahrgang ein höherer Anteil der empfangenen Renten versteuert werden muss.

Altersvorsorgeaufwendungen sind nun bis zu einem Höchstbetrag 20.000 EUR pro Person von der Besteuerung freigestellt. Nötig wurde diese Reform wegen des Urteils des Bundesverfassungsgericht vom 6. März 2002 (Aktenzeichen 2 BvL 17/99), in dem „die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG […] mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG für unvereinbar“ erklärt wurde. Gleichzeitig trug das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auf, den Mangel bis zum 1. Januar 2005 zu beheben.

Während der Ansparphase:

Grundsätzlich gilt, dass Beiträge zu Basisrenten-Verträgen gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Ab dem Jahre 2005 sind von den Gesamtbeiträgen 60% steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um 2 Prozent auf 100 Prozent

Steuerjahr
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 …… 2025
*Steuerlich ansetzbar 60% 62% 64% 66% 68% 70% 72% …… 100%

*So viel Prozent der Beiträge bleiben künftig steuerfrei

Während der Rentenphase:
In der Rentenphase werden im Gegenzug daraus erzielte Alterseinkünfte schrittweise 100 Prozent steuerpflichtig. 2005 erstmals ausgezahlte Renten müssen zu 50 Prozent versteuert werden. Bis 2020 steigt der Steuerpflichtige Prozentsatz um 2 Prozent an, danach bis 2040 um einen Prozentpunkt. Ab 2040 sind die Leistungen für Basisrente voll zu versteuern.

Rentenbeginn
2005 2006 2007 …. 2020 2021 2022 …. 2040
*Steuerpflichtige
Anteil 50% 52% 54% …. 80% 81% 82% …. 100%

*So viel Prozent der Rente sind künftig steuerpflichtig

Produkt Anlageform Anlagestrategie Bei Rentenbeginn
Klassische Basisrente Konventionell aktuell Mit 2,25 Prozent Garantieverzinsung Attraktive Garantierente mit Gewinnrente
Fondsgebundene Basisrente Fondsgebunden Chancenorientiert Fondsentwicklung Optional mindesten Verrentung der eingezahlten Beiträge

Über die Art der Kapitalanlage entscheidet die persönliche Präferenz des Sparers

Mehr Infos finden Sie auf: www.finanzvergleiche24.eu

ID Nr.: 98
Suchwörter: Basisrente, Altersversorgung, Rente, Rüruprente, Rentenversicherung, Fondsrente.
Kategorie: Versicherungen & Rente  Versicherungen & Rente
Artikeltyp: Standard Artikel
Hinzugefügt: 10.02.2010
Autor: Olga Dolzhenkova
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