Mit einer Lebensversicherung möchte der Versicherungsnehmer sein Todesfallrisiko versichern.
Heute gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten von Lebensversicherungen. Das sind einmal die Risikolebensversicherung. Hier wird ausschließlich das Todesfallrisiko versichert. Sie ist sinnvoll für junge Familien besonders mit Kindern, wo der Hauptverdiener seine Familie absichern möchte. Sehr wichtig ist sie, wenn Kredite vorhanden sind. die abgeschlossene Versicherungssumme sollte dann auch ausreichend sein, um den Kredit zu tilgen und die Familie ca. 3 Jahre zu versorgen. Die Beiträge zur Risikolebensversicherung sind relativ gering. Die Versicherung wird für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen und endet danach. Oft wird die Laufzeit an den Krediten bemessen.
Die zweite Möglichkeit, eine Lebensversicherung abzuschließen ist die Kapital - Lebensversicherung. Bei dieser Kapitalbildenden Lebensversicherung wird neben dem Todesfallrisiko des Versicherungsnehmers auch noch Vermögen angespart. Nach Ablauf der Versicherung wird das angesparte Geld und die Zinsen an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Im Todesfall erhält die berechtigte Person die Todesfallsumme und das bis dahin Angesparte Geld mit Zinsen ausgezahlt. Die Beiträge einer Kapitallebensversicherung sind wesentlich höher als bei einer Risiko Lebensversicherung.
Durch die Absicherung des Todesfallrisikos sind die Zinsen oft geringer als bei anderen Geldanlagen. Dafür ist die Geldanlage sicher.
Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich bei beiden Versicherungsarten immer nach dem Eintrittsalter des Antragstellers, dem Gesundheitszustand, eventuellen gesundheitlichen Risiken, der abgeschlossenen Versicherungssumme und den jeweiligen Bedingungen des Versicherers.
Bei gleichen Voraussetzungen kann die Beitragshöhe zwischen verschiedenen Versicherern unterschiedlich hoch sein, so dass immer ein Vergleich durchgeführt werden sollte. Da die Vertragslaufzeiten oft sehr lang sind kann damit viel Geld gespart werden.
Bei Kapitallebensversicherungen wird das ausgezahlte Geld bei Laufzeiten über 12 Jahren teilweise versteuert. Geringere Laufzeiten sind voll steuerpflichtig.
Beim Bezug von Harz IV werden Kapitallebensversicherungen dem Vermögen voll zugerechnet.