In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber die steuerliche Behandlung vieler Versicherungen deutlich verbessert. So ist es jetzt zum Beispiel möglich, Beiträge für die private Altersvorsorge als Sonderausgaben steuerlich abzusetzen. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung kann in diesem Zusammenhang steuerlich geltend gemacht werden. Berufsunfähigkeitsversicherung, Vergleich, BU Vergleich, BU Versicherung

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 Die steuerliche Behandlung der BU Versicherung aufgenommen

In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber die steuerliche Behandlung vieler Versicherungen deutlich verbessert. So ist es jetzt zum Beispiel möglich, Beiträge für die private Altersvorsorge als Sonderausgaben steuerlich abzusetzen. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung kann in diesem Zusammenhang steuerlich geltend gemacht werden.

In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber die steuerliche Behandlung vieler Versicherungen deutlich verbessert. So ist es jetzt zum Beispiel möglich, Beiträge für die private Altersvorsorge als Sonderausgaben steuerlich abzusetzen. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung kann in diesem Zusammenhang steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie als Zusatzversicherung zur Rürup-Rente geschlossen wurde. In diesem Fall können auch die Beitragsanteile zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie nicht mehr als 49% des gesamten Beitrages ausmachen. In anderen Fällen ist der Ansatz der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung schwierig, da der geltende Freibetrag von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige in der Regel bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aufgebraucht werden. Lediglich bei jüngeren Arbeitnehmern, deren Einkommen noch gering ist, können die Ausgaben für die Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht werden. Auch junge Selbstständige mit geringen Ausgaben für die private Krankenversicherung können profitieren. Hier lohnt es sich, mit dem Steuerberater die Details zu klären.

Versicherungsnehmer, die ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen müssen, erhalten eine monatliche Rente. Diese Rente zählt grundsätzlich zu den Einnahmen und ist daher auch steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt hier mit einem Ertragsanteil. Dieser orientiert sich an der Dauer der Rentenzahlung. Damit besteht eine grundsätzliche Abgrenzung von der Berufsunfähigkeitsrente und der Altersrente, deren Steuersatz anhand des Alters bei Renteneintritt ermittelt wird. Bei nur kurzer Leistungsdauer müssen Versicherungsnehmer damit auch nur einen geringen Steueranteil übernehmen. Wer beispielsweise über fünf Jahre Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung erhält, muss aktuell 5% der Rente versteuern. Wer 20 Jahre Leistungen bezieht, muss einen Steuersatz von 21% entrichten.

In beiden Fällen, sowohl beim Ansatz der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Einkommenssteuererklärung wie auch bei der späteren Versteuerung der BU-Rente ist natürlich das Ziel, möglichst wenige Steuern zu bezahlen, um die Rendite der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhöhen. Eine höhere Rendite sowie niedrigere Kosten können auch über einen Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich erreicht werden. Dieser Vergleich gibt in nur wenigen Minuten an, welche Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich günstig ist und wo Kosten gespart werden können.

ID Nr.: 160
Suchwörter: Berufsunfähigkeitsversicherung, Vergleich, BU Vergleich, BU Versicherung.
Kategorie: Versicherungen & Rente  Versicherungen & Rente
Artikeltyp: Standard Artikel
Hinzugefügt: 09.10.2011
Autor: Marco Hopp
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