Die private Krankenversicherung versucht schon heute durch verschiedene Maßnahmen, die Beiträge der Versicherten auch im Rentenalter noch konstant halten zu können. Die aktuellen Maßnahmen haben wir hier zusammengefasst. Private Krankenversicherung, PKV im Alter, Pflegeversicherung

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Die private Krankenversicherung versucht schon heute durch verschiedene Maßnahmen, die Beiträge der Versicherten auch im Rentenalter noch konstant halten zu können. Die aktuellen Maßnahmen haben wir hier zusammengefasst.

Die wohl größte Angst privat Krankenversicherter ist der immer weiter steigende und im Rentenalter eventuell nicht mehr zahlbare Versicherungsbeitrag. Um dies zu verhindern sorgt die private Krankenversicherung wie folgt vor:

1. Alterungsrückstellungen
Damit die Beiträge der privaten Krankenversicherung nicht alleine durch das Älterwerden eines Versicherten steigen, werden in der Beitragskalkulation Rückstellungen gebildet. Das heißt, ein heute junger Versicherungsnehmer muss eine höhere Beitragszahlung leisten, als aufgrund seines aktuellen Risikoprofils notwendig wäre. Da die Behandlungskosten in der Regel mit einem zunehmenden Lebensalter ansteigen, wird dies schon bei der anfänglichen Beitragskalkulation berücksichtigt. Man spricht dann von den sogenannten Alterungsrückstellungen. Die sind eben die Rückstellungen die erhöhten Kosten im Alter auffangen sollen.

2. Gesetzlicher Beitragszuschlag
Seit 2000 sind alle privaten Krankenversicherungsunternehmen verpflichtet, auf den oben ermittelten Beitrag zusätzlich noch einen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10% zu kalkulieren. Dadurch werden die Rückstellungen noch weiter aufgebaut, denn der gesetzliche Zuschlag wird vom 20. bis zum 60. Lebensjahr erhoben.

3. Standardtarif
Der Standardtarif bietet seit 1994 eine Lösung für alle Renten, die sich die Beiträge im Rentenalter nicht mehr leisten können. Wenn man mindesten 10 Jahre privat krankenversichert ist, kann man mit dem 55. Lebensjahr den Standardtarif wählen. Durch die geringeren Leistungen ist auch der Beitrag wesentlich niedriger als bei einem Normaltarif. Eine zusätzliche Entlastung erfolgt durch die gebildeten Alterungsrückstellungen. Allerdings verliert man durch einen Wechsel in den Standardtarif das gewohnte Leistungsniveau, da sich dieser Tarif an den Vorgaben der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung orientiert.

4. Beitragsentlastungstarif
Mit dem Beitragsentlastungstarif bieten viele private Krankenversicherungsunternehmen eine zusätzliche Möglichkeit um den Beitrag im Rentenalter zu reduzieren. Wählt man einen Beitragsentlastungstarif, so beteiligt sich auch der Arbeitgeber mit 50% an den monatlichen Beiträgen. Grundsätzlich kann man sagen, je mehr man bereit ist in einen Beitragsentlastungstarif zu investieren, umso höher wird die Beitragsreduzierung im Alter ausfallen.

ID Nr.: 35
Suchwörter: Private Krankenversicherung, PKV im Alter, Pflegeversicherung.
Kategorie: Versicherungen & Rente  Versicherungen & Rente
Artikeltyp: Partner Artikel
Hinzugefügt: 28.02.2009
Autor: Markus Köhler
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