Altersteilzeit kann eine gute Möglichkeit sein, seinen Ruhestand ein paar Jahre vorzuziehen. Seit dem in Kraft treten des Altersteilzeitgesetzes AtzG 1996 erfreut sich das Modell wachsenden Zuspruchs. Für wen lohnt es sich, und wer darf ATZ in Anspruch nehmen? Altersteilzeit, Rente, Ruhestand, Altersteilzeitrechner, Arbeitszeit, Gehalt

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 Altersteilzeit - halbe Arbeitszeit aber nicht halbes Gehalt! aufgenommen

Altersteilzeit kann eine gute Möglichkeit sein, seinen Ruhestand ein paar Jahre vorzuziehen. Seit dem in Kraft treten des Altersteilzeitgesetzes AtzG 1996 erfreut sich das Modell wachsenden Zuspruchs. Für wen lohnt es sich, und wer darf ATZ in Anspruch nehmen?

Was ist Altersteilzeit? Altersteilzeit bedeutet, dass ein älterer Arbeitnehmer (ab 55 Jahre aufwärts) die restliche Arbeitszeit bis zum Rentenantritt (mindestens 3 Jahre) halbiert. Prinzipiell bekommt er auch das halbe Gehalt, was das Modell jedoch so attraktiv macht ist, dass der Arbeitgeber das Gehalt um mindestens 20% und die Einzahlungen in die Rentenversicherung auf mindestens 80% aufstocken muss. Je nach Tarifvertrag o.ä. kann die Aufstockung auch mehr betragen. Bevor Sie den Antrag auf ATZ stellen, sollten Sie sich unbedingt Ihr Nettoeinkommen berechnen lassen, z.B. online mit dem Altersteilzeitrechner.

Förderung der Altersteilzeit Die Bundesagentur für Arbeit fördert die ATZ, indem Sie die Aufstockung des Gehaltes und der Rentenbeiträge dem Arbeitgeber erstattet. Dabei gibt es jedoch einige Bedingungen, wie die Einstellung eines Arbeitslosen oder Auszubildenden.

Ende 2009 läuft diese Förderung aus, bleiben wird jedoch die gesetzlich geregelte Möglichkeit, in Altersteilzeit zu gehen.

Ziele der Altersteilzeit Das Gesetz zur Altersteilzeit wurde gemacht, um einerseits neue Arbeitsplätze zu schaffen und Einstellungen von z.B. Auszubildenden zu fördern, sowie die Arbeitsbelastungen älterer Arbeitnehmer zu reduzieren. Ein weiterer Vorteil: Es sollte ein langsamer Austieg aus dem Arbeitsleben erfolgen, so dass der ältere Arbeitnehmer sein Wissen und seine Erfahrung an den (jüngeren) Nachfolger weitergeben kann.

Welche Arbeitszeitenmodelle gibt es? Hier unterscheidet man zwischen der „echten“ Altersteilzeit, auch genannt „das Gleichverteilungsmodell, und dem Blockmodell. Bei ersterer verkürzt der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit auf die Hälfte (d.h. er kommt z.B. nur halbtags oder 2,5 Tage statt 5 Tage pro Woche o.ä.). Beim Blockmodell kommt der Arbeitnehmer in der ersten Hälfte Vollzeit. Danach, in der sogenannten Freistellungsphase, gar nicht mehr. Es ist also genaugenommen ein vorgezogener Ruhestand, der auch Risiken birgt (wie z.B. eine mögliche Insolvenz des Arbeitgebers während der Altersteilzeit)

Was sollten Sie beachten, bevor Sie Altersteilzeit beantragen? Informieren Sie sich zum Thema. Haben Sie Anspruch auf Altersteilzeit (55+, mind. 1080 Tage in den letzten 5 Jahren sozialversicherungspflichtig angestellt?), gibt es vertragliche oder tarifvertragliche Absprachen in Ihrer Firma? Rechnen Sie Ihr zukünftiges Gehalt durch. Können Sie mit den eventuellen Gehaltsminderungen und den Rentenabschlägen leben? Was passiert bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit während der ATZ? Und ebenfalls wichtig: Fühlen Sie sich schon bereit, in den Ruhestand zu gehen?

Altersteilzeit und Ihr anschliessender Ruhestand sollten gut durchdacht und geplant werden. Ist es doch eine Entscheidung für den Start in die dritte Lebensphase - und die soll schliesslich auf soliden (finanziellen) Füssen stehen.

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Suchwörter: Altersteilzeit, Rente, Ruhestand, Altersteilzeitrechner, Arbeitszeit, Gehalt.
Kategorie: Arbeit & Berufe  Arbeit & Berufe
Artikeltyp: Standard Artikel
Hinzugefügt: 01.10.2009
Autor: Sandra Schulz
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