Im Gesundheitssystem wurden einmal mehr zum Jahreswechsel 2008/2009 Änderungen wirksam. Was sich allerdings nicht geändert hat: Ein Versicherungsvergleich in der Krankenversicherung macht weiterhin Sinn. Versicherungsvergleich, Krankenversicherung, PKV, Krankenkasse, Versicherungen, Basistarif

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 Versicherungsvergleich in der Krankenversicherung aufgenommen

Im Gesundheitssystem wurden einmal mehr zum Jahreswechsel 2008/2009 Änderungen wirksam. Was sich allerdings nicht geändert hat: Ein Versicherungsvergleich in der Krankenversicherung macht weiterhin Sinn.

Wer bislang auf einen Versicherungsvergleich gesetzt hat, um Geld zu sparen, der liegt damit auch weiterhin richtig. Gerade im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es nämlich nach wie vor große Unterschiede zwischen den Versicherungen. Nicht jede ist günstig und nicht jede steht für ausgezeichnete Leistungen. Aber wer sich lange genug informiert und vergleicht, der wird am Ende ein optimiertes Angebot erhalten, wenn die sonstigen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet: Der berufliche Status muss passen und der Gesundheitszustand darf einem Eintritt in die PKV nicht im Wege stehen.

Versicherungsvergleich beim Basistarif sinnvoll?
Etwas anders sieht es aus, wenn der privat Versicherte in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung eintritt. Hier ist der Normungsgrad bei den Leistungen höher und der Versicherungsvergleich beschränkt sich auf das Abfragen des Beitrags. Das hängt damit zusammen, dass sich dieser Tarif an den Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren soll. Zudem ist erst im Frühjahr 2009 klar, ob der Basistarif nicht noch einmal geändert werden oder sogar abgeschafft werden muss. Dann nämlich veröffentlicht das Bundesverfassungsgericht hierzu ein Urteil. Dieses geht auf eine Klage zahlreicher privater Krankenversicherungen zurück.

Versicherungsvergleich in der gesetzlichen Krankenversicherung
Wer künftig einen Versicherungsvergleich im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung vornehmen will, der sollte vor allem einen Aspekt im Auge haben: Kommt die potenziell zu wählende Krankenkasse mit dem Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent aus? Aufschlüsse zu dieser Frage liefert beispielsweise der Beitragssatz im Jahr 2008. Liegt der nämlich deutlich niedriger, dann hat die Krankenkasse wahrscheinlich ein gutes Polster, um anstehende Kostensteigerungen zu bewältigen. Ist dies nicht der Fall, dann droht in Zukunft ein Zusatzbeitrag. Der ist nämlich gesetzlich möglich und hat sich inzwischen zum Schreckgespenst unter den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt.

ID Nr.: 52
Suchwörter: Versicherungsvergleich, Krankenversicherung, PKV, Krankenkasse, Versicherungen, Basistarif.
Kategorie: Versicherungen & Rente  Versicherungen & Rente
Artikeltyp: Standard Artikel
Hinzugefügt: 19.05.2009
Autor: Tina Gase
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