Die Risikolebensversicherung ist einer der wichtigsten Bausteine der privaten Vorsorge. Sie ist insbesondere für junge Familien und Alleinerziehende eine existenziell wichtige Versicherung. Es ist aber auch üblich, damit Darlehen und Geschäftspartner abzusichern.
Die Risikolebensversicherung zählt zu der Gruppe der Individualversicherungen. Eine Individualversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag zwischen einem Versicherungsnehmer und einem Versicherungsunternehmen. Abzugrenzen dazu ist die Sozialversicherung. Das ist eine Versicherungsart, die in begrenztem Maß für alle Arbeitnehmer gesetzlich und damit zwingend erforderlich ist. Zu diesen Formen der Versicherungen gehört die Risikolebensversicherung nicht. Sie kann freiwillig abgeschlossen werden. Das hat zur Folge, dass bei der Risikolebensversicherung Vertragsfreiheit zwischen den Vertragspartnern besteht. Die Leistungen und der Beitrag sind eigentlich frei aushandelbar. Begrenzt wird diese Vertragsfreiheit aber durch das Versicherungsvertragsgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz.
Die Versicherer bieten aber für die Risikolebensversicherung meist Verträge mit einem einheitlichen Muster an. Das ist darin begründet, dass die Versicherer das Risiko der einzelnen Versicherten durch die Menge von gleichen Verträgen ausgleichen müssen. Bei einer Masse von z.B. 100.000 Versicherten mit der gleichen Risikolebensversicherung kompensiert die Personengruppe, die die Laufzeit des Versicherungsvertrages überlebt, das Risiko derer, die innerhalb der Laufzeit sterben.
Darüber hinaus ist die Risikolebensversicherung ist eine Personenversicherung. Damit gehört sie zu der Gruppe der Versicherungen, die der Versicherung der Risiken dienen, die in einer Person selbst liegen. Es wird der Tod einer Person versichert. Damit ist die Risikolebensversicherung das Gegenteil einer Sachversicherung.
Die Risikolebensversicherung ist eine reine Todesfallversicherung. Der Versicherte hat also nicht selbst etwas von den Leistungen dieser Versicherung. Die Risikolebensversicherung dient nur der Absicherung der im Versicherungsvertrag genannten Bezugsberechtigten. Dazu gehören in der Regel Angehörige, wie z.B. Kinder, Ehepartner oder Lebenspartner sowie Geschäftspartner, mit denen der Versicherte beispielsweise ein gemeinsames Unternehmen gegründet hat.
Die Risikolebensversicherung ist eine Risikoversicherung, d.h. es erfolgt keine vorübergehende Kapitalbildung.