Um eine ausländische Immobilie zu finanzieren, bestehen verschiedene Möglichkeiten. Am einfachsten ist es natürlich den Kaufpreis aus Eigenkapital zu stellen Dies ist die günstigste Methode, um an den gewünschten Wohnsitz im Ausland zu kommen. Zudem müssen auch keine Einnahmen versteuert werden, wenn die Immobilie vermietet wird, weil das Finanzamt das dann in der Regel als „Liebhaberei“ deklariert.
Ohne Eigenkapital wird Auslandsfinanzierung notwendig
Doch oftmals ist es so, dass die Eigenmittel nicht ausreichen, um die Immobilie vollständig zu finanzieren. Dann wird ein Darlehen notwendig, das wahlweise bei einer deutschen Bank oder direkt bei einer Bank vor Ort im Ausland aufgenommen werden kann. Deutsche Banken verlangen oftmals hohe Sicherheiten, damit die Auslandsfinanzierung genehmigt wird. Meist wird das Auslandsvermögen von den Banken nicht akzeptiert – insofern muss entweder ein größerer Anteil an Eigenkapital erbracht, oder beispielsweise eine inländische Immobilie als Sicherheit gestellt werden. Dann sind auch die Chancen hoch, dass günstige Konditionen für die Auslandsfinanzierung (Link: www.bausparen-baufinanzierung.de) in Anspruch genommen werden können.
Finanzieren im Ausland: Eine teure Angelegenheit
Die Finanzierung der Immobilie im Ausland ist meist teurer. Zwar kann hier das finanzierende Objekt als Sicherheit in die Finanzierung eingebracht werden – doch unter dem Strich kostet die Immobilienfinanzierung im Ausland dennoch mehr. Für die Eintragung der Grundschuld sowie den Abschluss des Darlehens fallen in der Regel deutlich höhere Nebenkosten an. Zudem ist zu beachten, dass Immobilienkäufer bei einer Finanzierung im Ausland gegebenenfalls auch das Devisenrisiko zu tragen haben, sofern die Immobilie außerhalb der Euro-Zone liegt.
Auf länderspezifische Rechtsgrundlagen achten
Neben der Auslandsfinanzierung, die im Mittelpunkt der Aktivitäten rund um den Immobilienkauf im Ausland steht, ist auch das ausländische Rechtssystem beim Objektkauf unbedingt zu beachten. Nicht überall stellen Grundbücher wie in Deutschland eine solide und sichere Grundlage für die Auswahl einer Immobilie und den Kauf dar. Möglicherweise existieren auch Wohn- und Nutzungsrecht, die zu bösen Überraschungen führen können. Auch die Regelungen bezüglich der Baugenehmigungen entsprechen nicht den hiesigen Gesetzen. Vorverträge sollten grundsätzlich erst dann geschlossen werden, wenn die vollständigen Unterlagen wie Grundbuch und Baugenehmigungen vorliegen und geprüft wurden. Empfehlenswert ist es, einen spezialisierten Anwalt zur Prüfung der Unterlagen und Verträge sowie einen Dolmetscher für die Verhandlungen und Übersetzungen an seiner Seite zu haben.