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Arbeitsrecht im Webverzeichnis

Unter dem Begriff Arbeitsrecht versteht man ein Sonderrecht für Arbeitnehmer. Das Arbeitsrecht beinhaltet die Gesamtheit der Rechtsnormen, welche sich auf die vertragsmäßige, abhängige Arbeit beziehen. Es werden / sollen Fragen zum Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag zu betriebseigenen Regelungen und vieles mehr geklärt werden. Es kann hier nicht alles abschließend aufgezählt werden. Dieser Kurzbericht für den Webkatalog soll Ihnen lediglich den Einstieg erleichtern. Als möglicher Eintrager oder als Leser sind Sie hier herzlich willkommen.

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