Das Wort Patent hat einen lateinischen Ursprung. Der Staat gewährt über das entsprechende Patentamt eine absolute, jedoch zeitlich befristete Rechte an einer Erfindung dem Erfinder zu. Patentrecht.

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Patente

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Patente und Erfindungen

Das Wort Patent hat einen lateinischen Ursprung. Der Staat gewährt über das entsprechende Patentamt eine absolute, jedoch zeitlich befristete Rechte an einer Erfindung dem Erfinder zu. Das so erlangte Patent berechtigt den Inhaber ( Erfinder ) bzw. dessen Rechtsnachfolger als einzigen den Gegenstand der Erfindung gewerbsmäßig herzustellen und zu vertreiben. Der Erfinder wiederum kann seinerseits eine Linzens vergeben, d.h. andere können den erfundenen Gegenstand herstellen bzw. vertreiben. Das Patentamt ist die zuständige Behörde für die Erteilung, Löschung und Einragung des Patentes. In unserem Katalog sind zur Zeit keine bzw. wenige Berichte zu der Unterkategorie Patente vorhanden. Durch das Lesen des Berichtes könnten jedoch Personen eventuell dazu animiert werden, Eintragungen in unserem Webverzeichnis zu tätigen.




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