Inkassoauftrag & Inkassobetreibung - Der Begriff Inkasso stammt aus dem Bereich der Finanzierung womit der Einzug von Geld Forderungen gemeint ist

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Inkasso

Der Begriff Inkasso stammt aus dem Bereich der Finanzierung womit der Einzug von Geld Forderungen gemeint ist. Für den Einzug von Geld Forderung wird in der Regel ein Inkassounternehmen oder Inkassobüro beauftragt. Gerade bei Inkassounternehmen werden verschiedene Formen unterschieden, je nach Tätigkeit des Unternehmens. Zum einen das Inkassounternehmen was im Namen eines Auftraggebers tätig wird, Einziehungsermächtigung, Inkassozession- die Forderung wird abgetreten und die Vollabtretung – das heißt die Forderungen werden an das Inkassounternehmen abgetreten ohne jegliche Zweckbindung. Schulden sind schnell gemacht, unbezahlte Rechnungen, Schulden beim Stromanbieter, bei einem Versandhandel, Mietschulden oder Schulden bei einer Bank. Im Falle einer Nicht Zahlung wird in der Regel von dem jeweiligem Gläubiger das Inkasso eingeschaltet. Ist das Unternehmen eingeschaltet, wird dem Schuldner in erster Instanz ein Brief zu geschickt, mit der Aufforderung der Zahlung. Wird diese Aufforderung ignoriert, folgt eine zweite Forderung, mit einem Beiblatt für Ratenzahlungen.

Die Beauftragung eines Inkassounternehmens kostet Geld. Die Tarife sind von Unternehmen zu Unternehmen verschieden. Die Kosten die das Inkassounternehmen verlangt, werden leider Gottes dem Schuldner auch noch angerechnet. Erfolgt seitens des Schuldners keine Zahlung, trotz wiederholter Mahnungen wird ein Mahnbescheid bzw. ein Vollstreckungsbescheid veranlasst. Der nächste Schritt wäre, mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers die Zwangsvollstreckung durchzuführen – Pfändung. Der Schuldner wird über die juristischen Folgen seiner Missachtung und Säumigkeit unterrichtet in Form einer Klage und Pfändung. Der nächste Schritt ist das Einbringen von Wertgegenständen vom Schuldner durch den Gerichtsvollzieher, und das verwerten von eventuell vorhandenen Kreditsicherheiten. Der letzte Arbeitsschritt vom Inkasso ist den restlich offenen Betrag durch Ratenzahlungen, Stundungsvereinbarungen und Vergleichsvereinbarungen mit dem Schuldner abzuwickeln.

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Inkasso

Inkasso bedeutet Forderungseinzug und wird von vielen Gläubigern mit Hilfe von Inkasso-Unternehmen betrieben. Inkassobüros helfen Gläubigern, von säumigen Schuldnern ihr Geld zu erhalten. Diese gewerbliche Tätigkeit setzt eine Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder des Amtsgerichts voraus, in dessen Bezirk das Inkassounternehmen seinen Sitz hat. Durch eine Vollmacht des Auftraggebers oder Abtretung der Forderung ist das Inkassobüro berechtigt, die Forderung einzuziehen. In der Praxis gehören zum Inkasso je nach Lage des individuellen Falles Mahnung, Mahnbescheid, Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckung .

Ein Mahnbescheid wird im sogenannten Mahnverfahren mit einem offiziellen Vordruck beim zuständigen Gericht beantragt. Dieses prüft nur die formelle Richtigkeit und erteilt nach Erfüllen der Voraussetzungen einen Mahnbescheid. Erhebt der Schuldner dagegen nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehen Frist Widerspruch, kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Dieser Titel ist Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung. Im Mahnverfahren können ohne Beweiserhebung, ausführliche Klageschrift und mündliche Gerichtsverhandlung Geldforderungen in unbegrenzter Höhe geltend gemacht werden. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen sich gerichtliche Klageerhebung eher eignet oder nicht umgangen werden kann. In diesen Fällen empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.






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