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Bankenkonsortium Siehe Konsortium.
Bardividende Dividende, die in bar nach Abzug der körperschaftsteuerlichen Ausschüttungsbelastung ausgezahlt wird.
Begebungskonsortium Form eines Emissionskonsortiums, welches für die Emittentin bei der Erstplazierung von Effekten als Kommissionärin tätig wird. Das Begebungskonsortium arbeitet im Auftrag sowie auf Rechnung und Risiko der Emittentin.
Belegschaftsaktie (Gratisaktie) Aktie des eigenen Unternehmens, die den Mitarbeitern zum Erwerb angeboten wird. Der Kaufpreis liegt steuerbegünstigt unter dem Börsenkurs. Belegschaftsaktien bieten dieselben Rechte wie andere Aktien.
Betreuer am Neuen Markt (Designated Sponsor) Berater des Emittenten vor, während und nach dem Börsengang. Darüber hinaus sorgt der Betreuer durch die Verpflichtung, auf Anfrage An- und Verkaufskurse zu stellen, für zusätzliche Liquidität in einem Wert. Researchberichte und Informationen über das von ihm betreute Unternehmen schließen die Informationslücke zwischen Emittent und Anleger.
Bezugsrecht Bei Kapitalerhöhungen erhalten die bisherigen Anteilseigner für jede gehaltene Aktie ein Bezugsrecht. Für eine bestimmte Anzahl Bezugsrechte können sie jeweils eine 'junge' Aktie (d. h. neue Aktie aus der Kapitalerhöhung) zu einem Vorzugspreis kaufen. Wer Bezugsrechte nicht ausüben will, kann sie über die Börse an Anleger verkaufen, die ihren Anteil überproportional aufstocken wollen. Der Preis der Bezugsrechte bildet sich dabei wie bei den börsennotierten Wertpapieren durch den Marktausgleich von Angebot und Nachfrage.
Bilanz Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva, also 'Soll' und 'Haben' zum Ende des Geschäftsjahres, woraus die Vermögenssituation der Aktiengesellschaft hervorgeht.
Blue Chip Aus dem angelsächsischen Sprachgebrauch übernommener Börsenausdruck für die Aktie eines großen Unternehmens mit hohem internationalen Ansehen.
Börse Markt (Treffpunkt von Angebot und Nachfrage) für Wertpapiere, Devisen und Warenkontrakte. An den deutschen Wertpapierbörsen gibt es für Aktien verschiedene Teilmärkte, auch Handels- oder Marktsegmente genannt.
Börsengesetz (BörsG) Das Gesetz zur Regelung des Tätigkeitsbereiches und der Organisationsformen der deutschen Börsen, das allgemeine Bestimmungen über die deutschen Börsen und ihre Organe enthält.
Börsenkapitalisierung Marktwert eines börsennotierten Unternehmens, auch Marktkapitalisierung genannt. Die Börsenkapitalisierung berechnet sich aus der Anzahl der Aktien eines Unternehmens multipliziert mit dem aktuellen Aktienkurs. Eine hohe Marktkapitalisierung ist Ziel bzw. Ergebnis einer wertorientierten Unternehmensführung.
Börsenkurs Siehe Kurswert.
Börsenprospekt Siehe Prospekt.
Bonität Bewertung eines Unternehmens oder Schuldners und damit auch eines Emittenten hinsichtlich seiner Fähigkeit den Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.
Bonusdividende Zusätzlich zur Dividende gewährte Sondervergütung an die Aktionäre. Mögliche Anlässe: Firmenjubiläum, Sondererträge.
Bookbuilding-Verfahren Emissionsverfahren, das die Möglichkeit der Einbeziehung von Investoren bei der Emissionspreisfestsetzung bietet.
Branchenindex Index, der die Aktien einzelner Branchen umfaßt. Die bekanntesten sind neben den internationalen MSCI-Indizes die Branchenindizes des C-DAX, der Dow Jones Utilities Index und der Dow Jones Transportation Index.
Break-Even Englische Bezeichnung für Gewinnschwelle, also der Grenze, ab der ein Produkt oder ein Unternehmen einen Überschuß oder Gewinn erzielt.
Bridge-Finanzierung Die finanziellen Mittel einer Überbrückungsfinanzierung dienen zur Vorbereitung eines Börsenganges mit dem Ziel, die Eigenkapitalquote zu verbessern und kurzfristige Investitionen zu finanzieren.
Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Behörde zur Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung des Wertpapierhandels (Abk. BaWe).
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