Vertraglich festgelegt werden der Investmentfonds, die Höhe des regelmäßig einzusparenden Geldbetrags und die Zahlperiode. Üblicherweise erfolgt die Einzahlung monatlich, auf Wunsch auch vierteljährlich. Grundsätzlich ist der Vertrag jederzeit kündbar.
Fondssparpläne sind für jeden Sparer geeignet, je nach Anlegertyp und Anlageziel sind allerdings unterschiedliche Typen Investmentfonds zu wählen. In einen Investmentfonds können zum Beispiel die Vermögenswirksamen Leistungen eingezahlt werden, zumal die staatliche Förderung dafür seit April 2009 verbessert wurde. Hierbei hat der Fondssparplan eine feste Laufzeit von 6 Jahren plus ein Jahr Wartezeit, bevor der Sparer über das Geld verfügen kann. Ferner sind Fondssparpläne eine der Sparvarianten für die Riester Rente.
Klassischer Vorteil der Fondssparpläne ist der dabei erzielbare Cost-Average-Effekt: bei tiefen Kursen droht kein Verlust, denn dabei werden mehr Fondsanteile erworben als bei hohen Kursen.
Beim Fondssparplan sind folgende Aspekte zu beachten:
• Investmentfondstyp
Je nach Anlageschwerpunkt sind Risiko und Chance der verschiedenen Investmentfonds unterschiedlich hoch. So bieten Aktienfonds allgemein höhere Gewinnchancen, gepaart mit höheren Kursschwankungen und Risiken. Dagegen bieten Rentenfonds keine hohen Renditen, allerdings eine höhere Kapitalsicherheit und Verfügbarkeit den Aktienfonds gegenüber.
• Mindestanlagebetrag
Die Höhe des erforderlichen Mindestanlagebetrages ist von Anbieter zu Anbieter
unterschiedlich. In der Regel sind bei einem Fondssparplan monatlich ab 50 € anzusparen. Doch bei manchen Banken liegt die Mindestanlagesumme bei 100 €, bei anderen wiederum reichen schon 25 € aus.
• Kosten
Dazu gehören gegebenenfalls ein Ausgabeaufschlag (fällig beim Kauf der Anteile), je nach Bank unterschiedlich hohe Depotgebühr (pro Jahr), je nach Fonds unterschiedlich hohe Managementgebühr und Verwaltungsgebühr (pro Jahr). Viele Anbieter (Direktbanken, Onlinebanken) offerieren Produkte, bei denen sie Rabatte auf dem Ausgabeaufschlag gewähren.
• Ausschüttungen
Die vom jeweiligen Fonds gewährten Ausschüttungen setzen sich je nach Fondstyp aus Zinsen, Dividenden, Gewinnen und anderen Komponenten zusammen. Diese werden unterschiedlich hoch versteuert, infolge dessen ist auch der zu versteuernde Anteil der gesamten Ausschüttung unterschiedlich hoch.
• Bei manchen Fonds fallen Gebühren beim Verkauf der Anteile an.
Werden nach dem 1.1.2009 erworbene Fondsanteile gewinnbringend veräußert, ist für den Gewinn die Abgeltungssteuer fällig.
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