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Private Krankenversicherung & Vergleiche - PKV Vergleich
Beschreibung:
www.kostenloser-pkv-vergleich.com - Das neue Informations- und Vergleich's Portal rund um die PKV (Private Krankenversicherung).
Details:
In der Regel wird ein GKV-Versicherter nur eine Zusatzversicherung bei der PKV abgeschlossen haben, da er einen Grundversicherungsschutz bereits von der GKV bekommt. Der ergänzende Versicherungsschutz bei der PKV kann grundsätzlich unabhängig von den Leistungen der GKV in Anspruch genommen werden. Die Tarife können allerdings vorsehen, dass die PKV nur für Schäden eintritt, die die Leistungen der GKV übersteigen. Die Private Krankenversicherung ( PKV ) kann als Vollversicherung abgeschlossen werden. Dafür kommen zum einen höherverdienende Angestellte und versicherungspflichtige Selbstständige in Frage, die die PKV als Ersatz einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nutzen (so genannte substituierende Krankenversicherung) oder andere Personen, die in der GKV versicherungsfrei sind und sich deshalb dort nicht versichern können. Die PKV kann aber auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. für Beamte) oder Zusatzversicherungsschutz bieten (Zusatzversicherung, z.B. Auslandsreise-Krankenversicherung). Wesentliche Unterschiede zur GKV bestehen in folgenden Punkten:
* Risikoadäquate Beiträge: Jede versicherte Person erfordert einen Beitrag abhängig von Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitssituation.
* Geldleistungsprinzip: Privatversicherte zahlen in der Regel die Liquidation der Leistungserbringer selbst und erhalten die versicherten Kosten vom Krankenversicherer in Geld erstattet.
* Vertragsfreiheit: Der Versicherte entscheidet mit Ausnahme der substituierenden Krankenversicherung zur Befreiung aus der Versicherungspflicht in der GKV frei über den Umfang und die Dauer des Bestehens des gewünschten Versicherungsschutzes.
* Leistungsverbesserungen: Die PKV bietet in verschiedenen Punkten deutlich verbesserte Leistungen gegenüber der GKV.
* Geringere Abhängigkeit von demografischen Entwicklungen: Jeder Versicherte spart eine Alterungsrückstellung aus seinen Beiträgen an, die die PKV weniger anfällig macht für das ungünstiger werdende Verhältnis zwischen Beitragszahlern (Arbeitnehmern) und Leistungsempfängern. Allerdings schützt dies nicht vor dem steigenden Durchschnittsalter. Für eine Reihe Personengruppen - insbesondere Arbeitnehmer - besteht Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die übrigen Personen sind versicherungsfrei und können sich entscheiden, zumindest als Alternative zur GKV in eine Private Krankenversicherung ( PKV ) einzutreten.
In der GKV Versicherte haben zudem die Möglichkeit, Zusatzversicherungen der PKV abzuschließen, da sie in den meisten Fällen bessere Leistungen anbietet als die GKV. Bedarf besteht vor allem in der Abdeckung von:
* Krankheitskosten: Ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Arzneimittel, Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel, kieferorthopädische Behandlung, psychotherapeutische Behandlung, Heilpraktikerbehandlung.
* Krankenhauskosten
* Zahnersatz
* Krankheitskosten im Ausland
* Krankengeld als Ersatz des nach sechs Wochen (Arbeitnehmer) oder bereits vorher (Selbstständige) entfallenden Einkommens durch Arbeitsunfähigkeit.
* Krankenhaustagegeld für erhöhte Kosten in Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt.
* Fahrtkosten zur Behandlung In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entscheidende Einkommensgrenze für die Versicherungsfreiheit oder Befreiung aus der Versicherungspflicht.
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 6 SGB V) beträgt 2008: 48.150 EUR. Eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V) gilt für Arbeiter und Angestellte, die am 31.12. des Vorjahres wegen Überschreitens der in dem Jahr gültigen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren und eine der GKV mindestens gleichwertige private Krankenversicherung abgeschlossen hatten. 2008 beträgt sie 43.200 EUR. Hintergrund dieser Splittung ist eine Gesetzesänderung zum 1.1.2003, durch die der Wechsel gut verdienender Versicherter in die private Krankenversicherung ( PKV ) erschwert werden sollte. Vorher war die Jahresarbeitsentgeltgrenze stets mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch, nun liegt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze höher.
Als Bestandsschutz sollten aber bereits privat Versicherte, die genau zwischen den beiden neuen Jahresarbeitsentgeltgrenzen liegen, weiter in der PKV verbleiben können.
Im Rahmen der zum 1.4.2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenkasse - GKV-WSG) wurde der Wechsel in die PKV weiter erschwert. Jetzt ist für einen Wechsel Voraussetzung, dass in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.
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Hinzugefügt:
06.12.2008
Autor:
Jens Seyfert
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