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Lebensversicherung

Bei jeder Lebensversicherung wird der Todesfall oder das Langlebigkeitsrisiko versichert. Beim Versicherungseintritt wird die Versicherung als eine Summenversicherung abgeschlossen, im Falle eines Versicherungsfalls, zahlt die Versicherung die vorher vereinbarte Versicherungssumme aus. Sie wird unterteilt zwischen der Risiko- und der Kapitalbildenden Versicherung. Bei der Risikoversicherung sind die Beiträge abhängig von der vereinbarten Todesfallleistung und dem Alter beim Eintritt in die Versicherung. Für Kreditbelastende ist die Risikoversicherung eine sogenannte Absicherung, da sie für einen bestimmten Zeitraum mit einer Todesfallleistung abgeschlossen wird, und im Todesfall eventuelle Kreditbelastungen abgelöst werden können. Der Versicherungsfall muss sich jedoch innerhalb der Vertragslaufzeit ereignen. Im Falle des Erlebens nach der Vertragslaufzeit werden keine Leistungen seitens der Versicherung fällig.

Bei der Kapitalbildenden Versicherung wird, wie der Name schon sagt, Kapital angespart. Vor Versicherungsabschluss wird der Todesfall mit einer vereinbarten Summe festgesetzt. Die Beiträge sind auch hier abhängig vom Eintrittsalter und der Todesfallsumme. Hinzu kommt hier jedoch noch die Kapitalansparung des Versicherungsnehmers. Im Todesfall des Versicherungsnehmers, werden dem im Vertrag festgesetztem Begünstigtem die Todesfallsumme sowie die Kapitalansparung zuzüglich Zinsen ausgezahlt. Läuft der Vertrag aus, und der Versicherungsnehmer lebt noch, wird dem Versicherungsnehmer die Kapitalansparung zuzüglich Zinsen ausgezahlt. Hier kann der Versicherungsnehmer entscheiden, ob dieses in monatlichen Beiträgen als eine Art Rente, oder in einer einmaligen Auszahlung erfolgen soll. Welche Art der Lebensversicherung für einen richtig ist, muss jeder selber entscheiden, wobei die Kapitalbildende Versicherung auch eine Art der Altersvorsorge ist und die Risikoversicherung als eine Art Absicherung bei Krediten dient. Ein ausführliches Beratungsgespräch und ein Versicherungsvergleich sind auch hier zu empfehlen. Abschließend sei hier jedoch erwähnt, dass eine Investition in eine Lebensversicherung sich in jedem Falle lohnt.





Lebensversicherung

Die Lebensversicherung dient zur Abdeckung wirtschaftlicher Risiken, die auf Grund unkalkulierbarer Geschehnisse eintreten können. Im Einzelnen wird eine Lebensversicherung zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen nach dem Tod des Versicherungsnehmers, zur Vorsorge für das Alter in Ergänzung zur gesetzlichen Rente oder zur Versorgung nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit verwendet. Im Erlebensfall kann der Versicherungsnehmer zwischen einer Kapitalauszahlung in einer Summe und einer lebenslangen Rente wählen.

Hinsichtlich der Geldanlage oder Vorsorge wählt man üblicherweise die Kapital Lebensversicherung. Bei dieser Form wird zwischen dem Versicherungsnehmer (Antragsteller) und der Versicherungsgesellschaft vereinbart, dass im Todesfall des Versicherungsnehmers oder nach Ablauf der vorgesehenen Zeit die Versicherungssumme ausbezahlt wird. Zusätzlich hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf eine Überschussbeteiligung.

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet bestimmte monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge an die Versicherungsgesellschaft zu leisten. Es ist auch möglich einen Einmalbetrag zu leisten. Die Grundverzinsung beträgt garantierte 2,75 %, wobei durch die Überschussbeteiligung wesentlich höhere Erträge zustande kommen, die dem Versicherungsnehmer in Form von einer erhöhten Versicherungssumme, verzinslicher Kapitalansammlung, Ausschüttung oder Verkürzung der Laufzeit zu Gute kommen. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung erhält der Versicherungsnehmer den Rückkaufwert, der sich mit steigenden Versicherungsjahren erhöht. Die Risikolebensversicherung dient allein dazu, das Todesfallrisiko für einen bestimmten Zeitraum abzudecken und wird bei Tod der versicherten Person fällig. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Versicherungsdauer, so wird keine Leistung gezahlt.






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