Immer seltener greifen die Deutschen für ihre Steuererklärung zu Kugelschreiber und Papier. Das Computerzeitalter macht es ihnen deutlich einfacher: Mithilfe von modernen Programmen kann die Steuererklärung direkt am PC ausgefüllt werden. Während einige Steuerzahler freiwillig diesen Schritt machen, sind andere gezwungen, den elektronischen Weg zu wählen. Ob Pflicht oder nicht, wer dem Finanzamt seine Steuererklärung auf elektronischem Wege übermittelt, der sollte diese gleich doppelt prüfen. Fehler werden nun nicht mehr so schnell entdeckt.
Unternehmer sind grundsätzlich dazu verpflichtet, fast alle Steuerklärungen für den Veranlagungszeitraum 2011 auf elektronischem Wege an das Finanzamt zu übermitteln. Dabei sind alle Bezieher von sogenannten Gewinneinkünften zur elektronischen Steuererklärung verpflichtet. Dazu gehören: Freiberufler, Gewerbetreibende, Selbstständige sowie Land- und Forstwirte. Aber auch Arbeitnehmer, die mit ihrem Nebenjob mehr als 410 Euro jährlich verdienen, müssen ihre Steuererklärung elektronisch übermitteln.
Wer nicht verpflichtet ist, die Steuererklärung elektronisch zu übermitteln, der nutzt diverse Programme. Die Steuersoftware im Conrad Online Shop hilft den deutschen Bürgern ihre Steuererklärung korrekt auszufüllen.>
Unveränderte Berechnung von Nachzahlungen und Erstattungen
Ein Vorteil der elektronischen Steuererklärung ist, dass der komplette Ablauf schneller ist. Die Steuererklärungen werden nun auch in der Finanzbehörde elektronisch verarbeitet. Kontrollen durch Finanzbeamte finden lediglich stichprobenartig statt. Der Steuerbescheid kann unter Umständen innerhalb von ein bis zwei Wochen bereits beim Verbraucher ankommen.
Zudem berechnen die meisten Steuerprogramme, mit welcher Nachzahlung oder Erstattung der Steuerzahler rechnen kann. Diese können anschließend mit dem Steuerbescheid verglichen werden. Bei großen Abweichungen kann die Finanzbehörde kontaktiert werden.
Angaben sorgfältig prüfen
Zwar wird die Erstellung einer Steuererklärung durch die Elektronisierung einfacher, die Fehlerquoten sind allerdings gestiegen. Der Bundesrechnungshof konnte bei der Beischeiderstellung Fehlerquoten zwischen 36 und 68 Prozent feststellen. Damit ist die Notwendigkeit, die Steuererklärung genau zu prüfen, größer geworden. Nach Auffassung der Finanzgerichte sind Eingabefehler zu Ungunsten des Steuerzahlers seine eigene Schuld. Trotz des Aufwandes lohnt sich die Erstellung einer ordentlichen Steuererklärung. Arbeitnehmer erhielten in der Vergangenheit durchschnittlich 800 Euro zurück.