Eine zunehmend unübersichtliche Lage ist das Resultat der kürzlich getroffenen Bestimmungen zur Kontrolle von Beratungsgesprächen der Banken, dem Anlegerschutzgesetz. Sollte durch die Neuerungen der Beratungsprozess kundenfreundlicher gemacht und sinnvoll unterstützt werden, so ist dies zwar teilweise gelungen, hat jedoch auch dafür gesorgt, dass die Situation noch unübersichtlicher geworden ist. Beratungen, Beratungsgespräche, Regeln

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 Neue Regeln für Beratungen / Beratungsgespräche bei Banken aufgenommen

Eine zunehmend unübersichtliche Lage ist das Resultat der kürzlich getroffenen Bestimmungen zur Kontrolle von Beratungsgesprächen der Banken, dem Anlegerschutzgesetz. Sollte durch die Neuerungen der Beratungsprozess kundenfreundlicher gemacht und sinnvoll unterstützt werden, so ist dies zwar teilweise gelungen, hat jedoch auch dafür gesorgt, dass die Situation noch unübersichtlicher geworden ist.

Banken sind beispielsweise dazu verpflichtet, ihre Berater bei der Finanzaufsicht zu melden, während unabhängige Finanzberater davon nicht betroffen sind und nur vom Gewerbeaufsichtsamt kontrolliert werden.

Bei den Anlegern wird das neue Gesetz jedoch im Großen und Ganzen positiv aufgenommen. Laut einer Umfrage waren etwa drei Viertel von ihnen bisher mit den Beratungen und der Tatsache, dass Protokoll geführt wurde, zufrieden. Ziel der Veränderungen waren hauptsächlich eine Steigerung der Transparenz bei den Produkten, eine qualitativ wertvollere Beratung und mehr Sicherheit für den Kunden. Wenn man der Studie glauben soll, dann ist dies gelungen und die Anleger sind insgesamt zufrieden.

Allerdings gehen die neuen Regelungen mit einem höheren Verwaltungsaufwand einher und gestalten die Anlageberatung komplexer. Die Einführung eines einheitlichen Produktinformationsblatts hingegen deutet darauf hin, dass man Wert auf mehr Transparenz und Marktstandardisierung legt und versucht, ein größeres Vertrauen bei den Kunden aufzubauen, im Besonderen in Bezug auf Beratungsgespräche und die angebotenen Produkte. Jürg Zeltner Wealth Management UBS ist der Meinung, dass „die Zeit, in der sich Anlageberater darauf konzentrierten, neue Gelder anzuziehen, ohne viel Gewicht für die für ihre Kunden erzielte Performance zu legen“, endgültig vorbei sei.

Ein weiterer positiver Aspekt des Gesetzes ist, dass mehr Wert auf umfassende Fachkompetenz der Berater gelegt wird. Es dürfen nur noch qualifizierte Mitarbeiter Anlageberatungsgespräche durchführen und müssen neben einer Bankausbildung auch über einen Qualifizierungsnachweis für die Beratung von Wertpapieren verfügen.

Dieser Ansatz ist zwar durchaus positiv, kann jedoch weitere Verwirrung stiften. Denn obwohl Mitarbeiter von Banken dank der neuen Regelungen nun stark unter Kontrolle stehen, sieht die Sache bei freien Finanzvermittlern schon wieder anders aus. Diese müssen als Berechtigung für Beratungsgespräche nach wie vor nur einen Gewerbeschein vorlegen. Es bleibt also weiterhin für Anleger schwer, in diesem System die Orientierung zu behalten. Eine bessere Koordination und Übereinstimmungen im System wären wünschenswert.

ID Nr.: 141
Suchwörter: Beratungen, Beratungsgespräche, Regeln.
Kategorie: Banken & Sparkassen  Banken & Sparkassen
Artikeltyp: Standard Artikel
Hinzugefügt: 30.05.2011
Autor: Bastian Weber
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