Doch die meisten von ihnen bekommen weniger, als ihnen zusteht. Der Grund: etwa zwei Drittel der früheren Arbeitgeber zahlen den Inflationsausgleich nicht, der den Rentnern zusteht. Daher raten Finanzexperten wie Jürg Zeltner CEO von der UBS dazu, sich den eigenen Rentenbescheid einmal genauer anzusehen. Es könnte sich unter Umständen lohnen.
Viele Firmen, darunter große international agierende Unternehmen, drücken sich indes vor den zusätzlichen Zahlungen und nutzen die Ahnungslosigkeit ihrer früheren Arbeitgnehmer aus und praktizieren Jahr für Jahr Nullrunden. Das Problem für die Bezieher einer Betriebsrente ist, dass die Rentenanpassung eine Holschuld ist. Sprich: man sollte sich selbst kümmern und den ehemaligen Arbeitgeber nachrechnen lassen, um seinen Anspruch auf Inflationsausgleich durchzusetzen. Der Anspruch besteht und ist im Betriebsrentengesetzt § 16 fixiert. Laut Gesetz müssen die Unternehmen zwar alle drei Jahre prüfen, ob und in welcher Höhe die Betriebsrente aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten erhöht werden müsse. Doch freiwillig zahlen eben nur die wenigsten der früheren Arbeitgeber.
Die Inflationsanpassung passiert trotz eindeutiger Rechtslage nur in den seltensten Fällen automatisch. Für die Senioren bedeutet das, aktiv zu werden und auf ihr Recht zu pochen. Das machen aktuell jedoch maximal zehn Prozent. Wer nun erst jetzt bemerkt, dass seine Rente seit Jahren nicht an die gestiegenen Lebenshaushaltskosten angepasst worden ist, kann theoretisch eine Nachzahlung von zehn bis 15 Jahren rückwirkend beantragen. Doch raten Rentenfachleute hier zu einer Beratung, da die Materie doch recht komplex sei.
Bei der betrieblichen Altervorsorge handelt es sich um eine Vorsorgungsleistung, die dem Arbeitnehmer seitens des Unternehmens, für das er tätig ist zugesagt werden kann. Die fälligen Beiträge sind allerdings allein vom Arbeitnehmer zu tragen. Für diesen kann sich eine solche Betriebsrente lohnen, da sich damit seine steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteile minimieren, die anderenfalls an das Finanzamt abzugeben wären. Auch wenn die Einkünfte aus den späteren Leistungen wie eben einer Rente mittlerweile auch voll steuerpflichtig sind, lassen sich hier Einsparungen verzeichnen. Da in der Regel die Rente geringer ist ausfällt als das frühere Einkommen, ist der Steueranteil dementsprechend niedriger.