Finanzierungen von Immobilien werden in der Regel sehr langfristig abgeschlossen. In Deutschland ist es üblich, Baufinanzierungen für einen Zeitraum von 30 Jahren zu kalkulieren. Dabei wird innerhalb der Gesamtlaufzeit eine Zinsbindung für einen bestimmten Zeitraum vereinbart, dieser liegt üblicher Weise bei 5, 10, 15 oder auch 20 Jahren. Der vom Schuldner zu zahlende Zinssatz basiert auf den zu dem Zeitpunkt der Festschreibung marktüblichen Wert.
Nach der Phase der Zinsbindung müssen die Zinsen erneut verhandelt und für die nächste Zinsbindungsperiode festgelegt werden, in diesem Fall spricht man von der Anschlussfinanzierung. Zu diesem Zeitpunkt gibt es verschiedene Optionen. Im Normallfall unterbreitet das Kreditinstitut ein Angebot zum Weiterführen des Vertrages, die Zinsen und die Laufzeit werden erneut festgeschrieben.
Der Schuldner hat aber auch die Möglichkeit, seinen Immobilienkredit auf ein anderes Institut umzuschreiben, wenn ihm dort bessere Konditionen geboten werden. Dabei entstehen ihm von Seiten des Instituts, mit dem er den ursprünglichen Vertrag geschlossen, keine Kosten.
Anders sieht es aus bei dem Versuch aus, einen Immobilienkredit vorher abzulösen. Eigentlich kommt der Kreditnehmer nur beim Verkauf seiner Immobilie vorzeitig aus seinen Vertrag, hier ist unbedingt zu beachten, dass unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist.
In Phasen von sehr niedrigen Immobilienzinsen, wie das im Moment aufgrund der Weltwirtschaftskrise der Fall ist, lohnt es sich für jeden, sich zumindest über die Konditionen von einem Forwarddarlehen zu informieren. Diese Form des Immobilienkredits bietet sich immer dann an, wenn langfristig mit steigenden Zinsen für Immobilienkredite zu rechnen ist. Mit einem kleinen Aufschlag gegenüber den aktuellen Marktzinsen, kann man sich schon im Vorfeld günstige Konditionen für die Zukunft sichern.