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Mietrecht

Das Mietrecht in Deutschland kann Vermieter zuweilen zur Verzweiflung treiben. Wenngleich die Mehrzahl der Mietverhältnisse unproblematisch abgewickelt werden, kommt es immer wieder vor, dass sich einzelne Mieter so gar nicht an die vertraglich vereinbarten Pflichten halten und die vertraglich fixierten Mietzahlungen einfach einstellen. Was kann der Vermieter in solchen Fällen machen? Erstmal wird er sich wundern, sich vielleicht ärgern und spätestens nach dem Besuch beim Anwalt wird er dazu neigen, am Rechtsstaat zu verzweifeln. Natürlich wird der Vermieter ein Interesse daran haben, den vertragsuntreuen Mieter sobald wie möglich aus der Immobilie herauszubekommen.

Diesen Wunsch kann der Rechtsanwalt auch nachdrücklich und in schriftlicher Form an den Mieter herantragen. Eine Vielzahl der Mieter, die jedoch die Zahlung der Miete eingestellt haben, werden auf ein solches Schreiben kaum reagieren. Und aus gutem Grund darf man als Vermieter in der Folge nicht zur Selbsthilfe greifen und den Mieter eigenhändig an die frisch Luft setzen.

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Das Mietrecht sieht vielmehr vor, dass es Sache der staatlichen Behörden ist, notfalls Zwangsmittel anzuwenden, um auch zivilrechtliche Ansprüche auf Räumung durchzusetzen. Hier ist also in der Räumungskette zunächst einmal das Gericht gefragt. Für Wohnraummietverhältnisse ist dabei in Deutschland das Amtsgericht zuständig. Die Gerichte leiden nur auch unter einer immensen Arbeitsbelastung, so dass es einem in manchen Regionen Deutschlands und vor allem in Großstädten durchaus passieren kann, dass man mit seinem Räumungsbegehren erst einmal ein halbes Jahr warten muss, bis es überhaupt zu einem Termin vor dem Amtsgericht kommt.

Verzögert der Mieter als Beklagter das Verfahren noch ein wenig, hat man vielleicht nach einem Jahr einen vollstreckungsfähigen Räumungstitel in den Händen. Das bedeutet im Mietrecht von heute allerdings noch lange nicht, dass man seine Wohnung wieder in Besitz nehmen kann. Hat der Mieter nämlich nach wie vor keine Lust, dem Anspruch des Vermieters zu folgen, muss man ein Vollstrechungsverfahren einleiten.




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