Die Vielfalt der verschiedenen Versicherungsverträge am Markt ist fast nicht mehr zu überblicken. Was jedoch alle Versicherungen eint, ist die Tatsache, dass die Grundlagen dafür im Versicherungsvertragsgesetz geregelt sind.
Und auch bei jeder Versicherung muss der Versicherungsnehmer verschiedene vorvertragliche Angaben vornehmen. Vorvertraglich bedeutet, dass vor Annahme des Vertrages durch die Versicherung alle Angaben, nach denen im Antrag gefragt werden ordnungsgemäß angegeben werden müssen. Dies geht sogar soweit, dass der Versicherungsnehmer eine Änderung, die nach Antragstellung jedoch noch vor Vertragsannahme durch die Versicherung eintritt, der Versicherung mitteilen muss. Versäumt der Versicherungsnehmer dies, kann er später dafür bestraft werden. Doch dazu später mehr.
Wenn man einen neuen Versicherungsvertrag abschließen möchte, kann man dies entwende selbst über das Internet vornehmen oder man vereinbart einen Termin mit einem Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler. Egal für welchen Weg man sich auch entscheidet. Das Abwicklungsprocedere ist in beiden Fällen gleich. Zunächst wird ein Antrag aufgenommen und alle Angabe nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, danach wird dieser Antrag zur Annahme und Policierung an die Versicherung weitergeleitet. Die Versicherung prüft dann die gemachten Angaben kalkuliert das Risiko und nimmt den Vertrag entweder an, schlägt die Annahme mit einem Risikozuschlag oder Leistungsausschluss vor oder lehnt den Vertrag ab.
Damit die Risikoeinschätzung durch die Versicherung vorgenommen werden kann, werden im Antrag verschiedene Fragen gestellt. Besonders wichtig sind dabei für das Versicherungsunternehmen Gesundheitsfragen, wenn es sich um eine Krankenversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine reine Risikolebensversicherung handelt.
Denn wenn der Versicherungsnehmer hier risikorelevante Erkrankungen verschweigt, verstößt er gegen die im Gesetz geregelten vorvertraglichen Anzeigepflichten. Es liegt dann eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor und die Versicherung kann bei späterem bekanntwerden dieses Verschuldens, die Versicherungsleistung verweigern und im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz sogar kündigen.