Tollpatschigkeiten sind die lästigen Begleiter des Lebens. Wer dabei das Eigentum anderer beschädigt, muss dafür aufkommen. Eine kaputte Vase oder die zertretene Brille sind ja noch zu ersetzen. Wenn Menschen oder Firmen ein Schaden zugefügt wird, können jedoch auch horrende Zahlungen auf den Verursacher zukommen. Gut, wenn dieser eine Haftpflicht hat. Noch besser, wenn diese den angerichteten Schaden auch wirklich übernimmt. Ist das nicht der Fall, sollte der Geschädigte über eine gute Rechtsschutz-Versicherung verfügen – wie das folgende Beispiel des Kölner Versicherers Roland Rechtsschutz zeigt.

Fatale Kettenreaktion

Die orthopädische Praxis X ist die einzige Praxis in der Umgebung mit einem Magnetresonanztomographen (MRT), er ist deshalb fast den ganzen Tag im Einsatz. Wegen der magnetischen Wirkung des MRT ist es verboten, metallische Gegenstände mit in den Untersuchungsraum zu nehmen. Die Mitarbeiterin einer Reinigungsfirma hielt sich jedoch nicht daran und platzierte ihre Leiter am Patiententunnel. Binnen weniger Sekunden wurde die Leiter in den Tunnel hineingezogen. In Panik versuchte die Frau, die Leiter hinauszuziehen – vergeblich. Daher betätigte sie den Notausschalter. Dieser darf jedoch nur bei unmittelbarer Lebensgefahr gedrückt werden, da dadurch ein sogenannter Quench ausgelöst wird. Dabei bricht das Magnetfeld des MRT umgehend zusammen und das gesamte zur Kühlung der Anlage benötigte Helium – circa 1.500 Liter – dampft explosionsartig ab.

Im Falle eines Falles sollte eine ärztliche Praxis über eine gute Rechtsschutz-Versicherung verfügen. (Foto: djd/Roland Rechtsschutz Versicherungs AG)

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Großeinsatz der Feuerwehr

Durch den Gasaustritt sowie die daraus resultierende Nebelbildung wurde ein Großeinsatz der Feuerwehr und Polizei ausgelöst. Der Gesamtschaden für die Praxis – von der Reparatur des MRT bis zum entgangenen Gewinn – belief sich auf 400.000 Euro. Davon übernahm der Haftpflichtversicherer der Reinigungsfirma jedoch nur zehn Prozent. Der Inhaber der Praxis hat deshalb ein gerichtliches Verfahren gegen den Versicherer eingeleitet. Der Ausgang ist offen, die hohen Kosten für das Verfahren übernimmt die Rechtsschutz-Versicherung der Praxis.