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Umtauschanspruch bei alten Telefonkarten und Eigenbedarf – BGH Urteil

Aktuelle Urteile aus verschiedenen Rechtsrubriken

Mit zwei Urteilen setzen wir unsere Reihe “Verbrauchertipps rund ums Geld” fort.

Umtauschanspruch bei alten Telefonkarten

Besitzer alter Telefonkarten (Ausgabe bis Mitte 1998) können sich freuen. Voraussetzung: Die Karten sind nicht mit einem Gültigkeitsvermerk versehen. Dann haben die Inhaber Umtauschanspruch bis mindestens 31.12.2011. Und das Ganze zuzüglich Zinsen von 5 Prozent p.a. für den Nutzungsausfall seit 1.1.1999, … (mehr)